Die TOG ist zuständig für die Entschärfung von Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Sie leistet insbesondere folgende Einsatz-/Ermittlungsunterstützung für die Kreispolizeibehörden:
• Entschärfen von unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtungen (USBV)
• Unterstützende Tatortaufnahme bei Sprengstoffdelikten
• Unterstützende Tatortaufnahme bei Branddelikten in besonderen Fällen
• Begleitung von anderen Maßnahmen der Polizeibehörden im Zusammenhang mit Explosivstoffen
• Kriminaltechnische Untersuchungen von Explosivstoffen oder Gegenständen mit Explosivstoffen
• Transport, Lagerung und Vernichtung von Explosivstoffen
• Begleitung von Sondereinsätzen (z. B. Staatsbesuche/Großveranstaltungen)