Auf der Karte sind Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Versichertennummer sowie die Adresse des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW und Abrechnungsdaten/-informationen gespeichert.
Die Krankenversichertenkarte ist ohne Lichtbild gültig, da es sich hierbei nicht um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) handelt, welche bei den gesetzlich Versicherten ausgegeben wird. Die Polizei NRW kann als so genannter "sonstiger Kostenträger" keine eGK ausgeben. Nichtsdestotrotz kann die ausgegebene Krankenversichertenkarte in den Arztpraxen per Lesegerät eingelesen werden.
IM NRW
Krankenversichertenkarte für die Polizei NRW