Informationen zum Waffenrecht

Formulare
Informationen zum Waffenrecht
Waffenrechtliche Anträge können an die Behörde gerichtet werden.
Aktuell gibt es einen neuen Hinweise vom LKA NRW nach einem Urteil des OVG NRW zur sicheren Aufbewahrung von Schlüsseln.
Das Dokument finden Sie bei den Dokumenten.

Polizei Viersen

Hinweis zur Antragstellung (Stand 03.04.2023):

Ihre Antragsunterlagen können Sie per Post an die unten stehende Adresse senden oder in den Briefkasten am Dienstgebäude Lindenstraße 5 in 41747 Viersen einwerfen. Eine persönliche Abgabe ist nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in möglich. Anträge werden nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass es durch die Bearbeitung anderer zu priorisierender Anliegen zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen kann.

Um  dennoch möglichst kurze Bearbeitungszeiten gewährleisten zu können, bitten wir darauf zu achten, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge eingereicht werden (vollständige Angaben der erwerbenden / überlassenden Person sowie der Waffeninformationen und Angabe des Datums der tatsächlichen Inbesitznahme / Abgabe der Waffe). Dadurch können anderenfalls erforderliche Nachfragen vermieden werden. Diesbezüglich wird auch auf die Ausführungen zu unvollständigen Anträgen verwiesen.

Aufgrund der Tatsache, dass es bei der Antragstellung immer wieder zu Problemen kommt, wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig gestellte Anträge bearbeitet werden können. Das bedeutet, dass alle Unterlagen vorliegen müssen. Sollten nicht alle Unterlagen 14 Tage nach dem Erwerb oder Überlassen einer Waffe vorliegen und es wurde keine individuelle Vereinbarung aufgrund besonderer Umstände getroffen, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Ordnungswidrigkeiten gegen das Waffengesetz können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Vollständige Anträge umfassen das ausgefüllte Antragsformular von der Website, sofern bereits vorhanden die Waffenbesitzkarte, einen Nachweis über das Bedürfnis sowie bei Neuanträgen von Jägern oder Sportschützen die Erklärung über die Aufbewahrung, Bilder der Aufbewahrung, eine Rechnung oder einen Lieferschein von der Aufbewahrung.

Die Waffenbehörde weist darauf hin, dass insbesondere die Anzeige des Erwerbes einer Kurzwaffe mit dazugehörigem Formular ohne zuvor erteilte Erwerbsberechtigung über das Formular „Neuantrag Waffenbesitzkarte, Antrag Erwerbsberechtigung“ die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich zieht, da der Verdacht einer Straftat vorliegt. Bitte achten Sie daher auf die Nutzung der richtigen Antragsformulare zum richtigen Zeitpunkt!

Hinweis für Jagdscheininhaber:

Anträge von Jagdscheininhabern können nur bearbeitet werden, wenn ein Nachweis über einen gültigen Jagdschein vorliegt. Sollte Ihr Jagdschein am 31.03.2023 seine Gültigkeit verloren haben, jedoch bereits durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen verlängert worden sein, reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Antrag eine Kopie des Jagdscheines ein. Anderenfalls kann keine Bearbeitung des Antrages erfolgen, bis der Waffenbehörde die Information über die verlängerten Jagdscheine vorliegt (ca. Anfang Juni).

Bezüglich Auskünften zu Jagdscheinverlängerungen wenden Sie sich bitte an die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen. Die Waffenbehörde kann hierzu keine Informationen erteilen.

Zur Information: 

Im Kreis Viersen sind derzeit etwa 3300 Waffenbesitzer (Jäger, Sportschützen, Erben und Sammler) mit etwa 20.000 Waffen registriert.

In den letzten Jahren ist es im Kreis Viersen nicht zu Straftaten gekommen, bei dem legale, das heißt registrierte Waffen eine Rolle gespielt hätten. 



Allgemeine Informationen zum Waffenrecht finden Sie auf der Landesseite der Polizei NRW.

Informationen für Jäger

Jäger

Bitte beachten Sie, dass allen Anträgen eine Kopie des gültigen Jagdscheins beigefügt werden muss.

 

Informationen für Sportschützen

Sportschützen

Bitte beachten Sie, dass Sie als Sportschütze maximal zwei Schusswaffen innerhalb von 6 Monaten erwerben dürfen.

Informationen zum Europäischen Feuerwaffenpass (EFP)

Europäischer Feuerwaffenpass (EFP)

Der EFP ist 5 Jahre gültig und kann zweimal verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass der EFP nur mit Ihrer Unterschrift gültig ist. Die Austragung von Waffen aus dem EFP ist nicht nötig.

Informationen für Erben

Erben

Bitte legen Sie ein Testament oder Erbschein bei, indem Sie als rechtmäßiger Erbe genannt werden. Beachten Sie außerdem, dass Sie als Erbe keine Munition besitzen dürfen.

Informationen für Sammler

Sammler

Bitte beachten Sie, dass bei einem Neuantrag ein Gutachten beigefügt werden muss.

Informationen zum kleinen Waffenschein

Kleiner Waffenschein

Bitte beachten Sie, dass der Kleine Waffenschein lediglich zum Führen von Schreckschuss,- Reizstoff – und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen berechtigt. Der Erwerb und der Besitz dieser Waffen sind erlaubnisfrei.

Informationen für Vereine

Vereine

  • Waffenbesitzkarte (WBK)
  • Schießstände
    • Antrag Errichtung oder Änderung (Gutachten beifügen) + Nennung Verantwortlicher Personen (Schießleiterausweis oder Vergleichbares beifügen) + Versicherungsnachweis
  • Vogelschuss
    • Antrag Errichtung (Gutachten beifügen) + Versicherungsnachweis
    • Anmeldung Vogelschusstermine + Nennung Verantwortlicher Personen (Schießleiterausweis oder Vergleichbares beifügen) + Versicherungsnachweis

      Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Vogelschusstermin bei der Kreispolizeibehörde erfolgen.

  • Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
    • Formloser Antrag auf Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen + Nennung Verantwortlicher Personen

Sie finden uns:

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kreispolizeibehörde Viersen
Lindenstraße 5
41747 Viersen

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Frisch (Buchstabe A – E des Nachnamens und Erbfälle)
Telefon 02162 377-4117 (nur Montags – Mittwochs bis 12:00 Uhr)

Herr Pöppelmann (Buchstaben F – H und J des Nachnamens)
Telefon 02162 377-4112

Frau Schwarz  (Buchstaben E, K - M  und Z des Nachnamens, Waffenhändler und Waffenhersteller, Bewachungsunternehmen)
Telefon 02162 377-4108

Frau Breier (Buchstaben Ba-Bl, I und N - S des Nachnamens, Schießvereine)
Telefon 02162 377-4122

Frau Mackert (Buchstaben Bm-Bz, Sch und T - Z des Nachnamens, Ordnungswidrigkeiten)
Telefon 02162 377-4106
 

waffenrecht.viersen [at] polizei.nrw.de (waffenrecht[dot]viersen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

 

Wir sind für Sie da:

Postanschrift:
Kreispolizeibehörde Viersen
Direktion ZA 1
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110