Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten

Eingangsbereich des LAFP NRW in Selm
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) versteht sich als fachlich und wissenschaftlich anerkannter, qualitätsorientierter Bildungsträger der Polizei NRW.
LAFP NRW

Die Landesoberbehörde mit Sitz in Selm ist regional an folgenden Orten mit Bildungszentren vertreten:

  • Brühl
  • Münster
  • Neuss
  • Schloß Holte-Stukenbrock

Zu den vielfältigen Aufgaben des LAFP NRW zählen insbesondere

  • die Ausbildung für die Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst) des Polizeivollzugsdienstes (gemeinsam mit der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW und den Ausbildungsbehörden),
  • die Ausbildung für die Laufbahngruppe 2.2 (ehemals höherer Dienst) des Polizeivollzugsdienstes (gemeinsam mit der Deutschen Hochschule der Polizei) und
  • die Fortbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den Bereichen Einsatz und Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung, Management, Führung und Recht, Verkehrssicherheit/Technik.

Darüber hinaus nimmt das LAFP NRW Aufgaben der landeszentralen Personalangelegenheiten wahr.

Damit gehört das LAFP NRW zu den europaweit größten polizeilichen Bildungsträgern. Weitere besondere Dienstleistungen des LAFP NRW sind eine Vielzahl von Auswahlverfahren, die für die Polizeibehörden durchgeführt werden, und die Werbung für eine Einstellung in den Polizeiberuf. Daneben bereitet das LAFP NRW u.a. auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auf Auslandseinsätze vor.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110