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Öffentliche Versammlungen
Als Ausdruck der Meinungsfreiheit stehen öffentliche Versammlungen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
Dennoch müssen Versammlungen unter freiem Himmel bei der Polizei angezeigt werden.
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Als Ausdruck der Meinungsfreiheit stehen öffentliche Versammlungen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
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Anmeldeverfahren für Versammlungen unter freiem Himmel
Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.
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Informationen zum Versammlungsrecht
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Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen sind durch das Grundgesetz und das Versammlungsgesetz geregelt und müssen grundsätzlich 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe angemeldet werden.
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