Lfd. Nr.: 0495
Im Sinne des langjährigen Ansatzes der Dortmunder Polizei, die rechtsstaatlichen Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung auszuschöpfen, hat der Polizeipräsident mit sofortiger Wirkung ein Messertrageverbot für einen bestimmten Personenkreis im Stadtgebiet Dortmund und Lünen angeordnet.
Der Personenkreis umfasst bekannte Straftäter, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die wiederholte Androhung des Einsatzes von Waffen und gefährlichen Gegenständen ausgeht. Vereinfacht gesagt, jemand der bereits Messer oder andere gefährliche Gegenstände bei Straftaten eingesetzt hat, ist im besonderen Fokus.
Erfasst und überprüft werden insbesondere Personen, die im hiesigen Intensivtäterkonzept geführt werden, also Straftäter unter 21 Jahren, die bereits eine Vielzahl von Straftaten begangen haben. Darüber hinaus werden auch Personen in die Auswahl einbezogen, die z.B. im Rahmen der strategischen Fahndung mit einem Messer o.ä. angetroffen wurden.
Eine vom Polizeipräsidenten eingesetzte Task Force hat in den letzten Wochen über 400 Personen als Prüffälle identifiziert, die nun individuell begutachtet werden. Aktuell sind bereits rund 108 Prüfungen abgeschlossen, in 55 Fällen wurde schon die rechtlich vorgeschaltete Anhörung verschickt.
Die Waffentrageverbote werden bewusst nicht mit der Post verschickt. Die Bezirksbeamten der Polizei Dortmund suchen die Personen persönlich auf, klingeln an der Haustür und verbinden die Übergabe der Verbotsverfügungen mit einer Gefährderansprache und nehmen die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen an der Haustür in die Verantwortung.
Die ersten 10 Verbote sind bereits übermittelt worden, weitere Prüfungen dauern an.
Das Trageverbot ist zunächst auf drei Jahre befristet. Wird eine Person mit Trageverbot mit einem Messer o.ä. angetroffen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro verhängt. Bei einem wiederholten Verstoß steigt das Zwangsgeld auf 500 Euro an. Bei weiterer Zuwiderhandlung droht letztendlich eine Erzwingungshaft.
Der Fokus der Anordnung zielt insbesondere auf "erlaubnisfreie Waffen und andere gefährliche Gegenstände", wie unter anderem Messer aller Art, gefährliche Werkzeuge (Äxte, Beile, Baseballschläger, Hammer, etc.) und Tierabwehrspray ab.
"Die Messer müssen von der Straße! Dass viele meinen, man müsse jetzt ein Messer wie sein Handy mit sich führen, führt in eine gefährliche Spirale. Das Trageverbot ist ein vielversprechender Baustein in unserem ganzheitlichen Ansatz mit Präsenz, Kontrolldruck und Ermittlungen im Hintergrund, um dem Problem der Gewaltkriminalität entschieden entgegenzutreten", so Gregor Lange.
Die Dortmunder Polizei wird in naher Zukunft schwerpunktmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Anordnungen durchführen und nach berichten. Dazu wird der Dortmunder Polizeipräsident im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen die strategische Fahndung anordnen, um Verstöße gegen das Waffentrageverbot festzustellen und zu ahnden.
Die Polizei Dortmund wir sich bei ihrem Konzept aber nicht nur auf repressive Maßnahmen konzentrieren, sondern wird verstärkt auch in Schulen präventiv tätig werden.
"Es ist klar, bei diesem wichtigen Thema sind alle gesellschaftlichen Akteure in der Pflicht, zuallererst die Eltern von Kindern und Jugendlichen, aber auch Schulen, Sportvereine, Jugendeinrichtungen und die Sozialarbeit. Wir brauchen das Engagement aller, um das Messer aus dem öffentlichen Raum zu verbannen", erläuterte Polizeipräsident Gregor Lange abschließend.