Diese Anordnung der Videobeobachtung basiert auf dem § 15a des Polizeigesetzes NRW. Auf dieser Rechtsgrundlage kann die Polizei zur Verhütung von Straftaten durch offene, d.h. für jedermann einsehbare Videobeobachtung, Daten in Form von Videobildern erheben. Diese Anordnung ist immer gebunden an klare Voraussetzungen.
Das bedeutet, an den Orten, wo sie installiert wird, müssen in der Vergangenheit wiederholt Straftaten begangen worden sein und die Strukturen vor Ort müssen die Begehung von Straftaten begünstigen.
Sie müssen sich von anderen vergleichbaren Orten deutlich unterscheiden. Entscheidend ist die Prognose, dass dort auch in Zukunft Straftaten begangen werden oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden.
Ebenfalls in die Prognose bei stationären Kameras gehört die Annahme, dass bei Abbau der Kameras die Straftaten wieder steigen. Außerdem muss ein schnelles polizeiliches Einschreiten möglich sein, wenn Straftaten durch geschulte Polizeibeamte beobachtet werden. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in regelmäßigen Abständen geprüft. Sollten diese weiterhin vorliegen, so kann Polizeipräsident Gregor Lange, diese Maßnahme anordnen und auch verlängern.
Dies geschah am 30. Mai 2024 für die Münsterstraße und am 30. Juni 2024 für den Dietrich-Keuning-Park.
„Die Videobeobachtung stellt einen wichtigen Baustein in unserem Maßnahmenkonzept zur Reduzierung der Kriminalität in der Nordstadt dar. Sie ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket unter Beteiligung von uniformierten und zivilen Einsatzkräften, verstärkter Bestreifung der benachbarten Bereiche und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen.
Erste Erfolge sind auch schon erkennbar. Mir ist aber wichtig, dass die Effekte nachhaltig sind und eine echte Verbesserung der Situation gerade für diesen Bereich eintritt. Daher werden wir die Arbeit fortführen. Da es sich hierbei um einen signifikanten Grundrechtseingriff handelt, werde ich die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme aber fortlaufend prüfen,“ so Polizeipräsident Gregor Lange.
„Das zentrale Ziel der Videobeobachtung ist es Straftaten zu vereiteln und nicht zu verdrängen und von daher ist die Verlängerung dieser Maßnahme derzeit geboten,“ so Polizeipräsident Lange zur Verlängerung der Anordnung.
Grundlage für die Bewertung ist unter anderem die Anzahl der festgestellten Straftaten. Betrachtet werden hier vornehmlich die Delikte der Straßenkriminalität.
Hier zeigt sich für den Dietrich-Keuning-Park ein positiver Trend im letzten Anordnungszeitraum (01.11.2023 bis 31.05.2024) im Vergleich zu den vorherigen Zeiträumen ab 06.03.2023 bis 05.10.2023) ab. Die Zahl der Gesamtstraftaten sank dabei von 413 Delikten auf 319 Delikte, was einer Abnahme von 22,8 % entspricht.
Auch in der Münsterstraße zeigt sich ein Rückgang der Straftaten aus dem Bereich der Straßenkriminalität. Waren es in der Zeit vom 31.05.2022 -07.05.2023 noch 344 Delikte, so konnten in der Zeit vom 31.05.2023 bis zum 30.04.2024 noch 257 Straftaten erfasst werden. Was einem Rückgang von fast 26 % entspricht.
Mit Blick auf die rückläufigen Kriminalitätszahlen zeigt sich die Wirksamkeit der Videobeobachtung im Kontext zu den weiteren hier durchgeführten Maßnahmen. Positiv auf diese Statistik werden sich insbesondere auch die Maßnahmen der Präsenzkonzeption Fokus (PK Fokus) ausgewirkt haben, die Polizeipräsident Gregor Lange bereits im Juli 2023 für den Bereich der Innenstadt und der Nordstadt angeordnet hatte. PK Fokus beinhaltet intensivierte Kontroll -und Präsenzmaßnahmen mit Beteiligung von Kräften der Bereitschaftspolizeihundertschaften.
Mit Bekanntgabe der polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2023 für das Polizeipräsidium Dortmund zeigte sich, ähnlich dem landes- und bundesweiten Trend, dass nach Jahren des stetigen und deutlichen Rückgangs der Kriminalität, zum zweiten Mal hintereinander steigende Zahlen zu verzeichnen waren.
Die Polizei Dortmund hatte bereits im laufenden Jahr 2023 begonnen mit einem direktionsübergreifenden Ansatz diesem Trend entgegenzuwirken.
Mit Blick auf den hier festgestellten Trend und auf die Besonderheiten der beobachteten Örtlichkeiten, würde nach Bewertung der Polizei Dortmund die Kriminalität in diesen Bereichen, nach Abbau der Technik wieder ansteigen.
Die Videobeobachtung an der Münsterstraße wird daher bis zum 30.05.2025 und im Dietrich-Keuning-Park bis zum 30.06.2025 fortgesetzt. Wie erfolgreich die Videobeobachtung im Einzelnen ist, zeigen einige polizeiliche Einsatzerfolge, die hier beispielhaft aufgeführt sind:
Am 16.12.2023 wurde gegen 01.40 Uhr, im Rahmen der Videobeobachtung ein Mann im Dietrich-Keuning-Park bemerkt, der offenbar Drogen aus einem Versteck holte. Einsatzkräfte, die unverzüglich dorthin geschickt wurden, konnten aufgrund der guten Personenbeschreibung noch auf der Leopoldstraße einen 19-jährigen Herner antreffen. Bei seiner Kontrolle fanden sie das besagte Betäubungsmittel und stellten es sicher. Sie nahmen den 19-Jährigen noch vor Ort vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren gegen ihn ein.
Ein weiterer Einsatz ereignete sich am 03.02.2024, an der Münsterstraße/Ecke Heckenstraße. Gegen 14:45 Uhr konnte im Rahmen der Videobeobachtung ein Mann festgestellt werden, der versuchte mehrere Autotüren zu öffnen. Einsatzkräfte der Dortmunder Polizei, die aufgrund dieser Beobachtungen zum Tatort entsandt worden waren, trafen dort auf den 35-Jährigen, der im Innenraum eines Fahrzeugs saß. Bei der Überprüfung stellte sich raus, dass dies nicht sein Pkw war. Sie nahmen ihn vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren ein.