Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Sie schafft die Voraussetzungen für Willens- und Meinungsbildungsprozesse. Deshalb sind im Landespressegesetz die Behörden verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
Die Pressearbeit der Polizei Heinsberg orientiert sich mit ihrer tagesaktuellen Medienarbeit unter anderem an folgenden Zielen und Maßstäben:
- Wir erfüllen unsere Informationsverpflichtung nach § 4 Landespressegesetz NRW und schaffen die Grundlage für eine objektive Berichterstattung in den Medien
- Wir informieren anlassbezogen die Öffentlichkeit, um diese zu sensibilisieren oder zur Mitwirkung zu veranlassen
- Wir vermitteln ein objektives Bild der Polizei in der Öffentlichkeit
- Wir verdeutlichen der Bevölkerung den gesetzlichen Auftrag der Polizei
Pressearbeit ist eine besondere Form der Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Bereitstellung oder Zuleitung von Nachrichten und Bewertungen über Ereignisse oder Entwicklungen polizeilicher Arbeit an die Medien.
Zum Aufgabenspektrum der Pressearbeit gehört darum die
- Erstellung eines täglichen Polizeiberichts für die Medien und zur Publikation im Internet
- Bearbeitung von Anfragen der Printmedien, des Fernsehens, des Hörfunks und der Online-Dienste
- Erteilung von Auskünften und Stellungnahmen zu aktuellen Ereignissen, auch vor Mikrofon und Kamera
- Pressearbeit vor Ort bei Großeinsätzen und herausragenden Ereignissen
- Vorbereitung von Pressekonferenzen bei periodischen oder aktuellen Anlässen
- Herstellung von Kontakten zwischen Journalisten und den Fachdienststellen – zur Vermittlung von Interviews oder Hintergrundinformationen
- Auswertung der Print- sowie der elektronischen Medien
- Gewährleistung eines Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, insbesondere Polizeipressestellen sowie Pressestellen anderer Behörden (zum Beispiel: Staatsanwaltschaft und Feuerwehr)
Als Öffentlichkeitsarbeit versteht sich die generelle, anlassunabhängige Außendarstellung polizeilichen Engagements. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist, polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen. Dies geschieht auf vielfältige Weise, zum Beispiel über die Internetpräsenz oder durch die Bereitstellung von Informationsmaterialien wie Broschüren, Flyer, Plakate, aber auch durch die Organisation öffentlicher Veranstaltungen.
Neben der nach außen gerichteten Öffentlichkeitsarbeit gehört zum Sachgebiet auch die Aufgabe, die polizeiinterne Kommunikation sicherzustellen. Dies geschieht zum Beispiel durch das informieren und darstellen behördlicher Entwicklungen über das polizeiinterne Intranet das allen Polizeibeschäftigten zur Verfügung steht.
Zum Bereich der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit gehört bei der Polizei Heinsberg im Wesentlichen die
- Repräsentation der Behörde
- Organisatorische Betreuung polizeilicher Themen als Behördenprojekte und Unterstützung von Vorbeuge- und Direktionsaktionen
- Interne Öffentlichkeitsarbeit durch Information der Bediensteten
- Administrative Zuständigkeit für die Intranetseiten und Internetseiten
- Koordination der Betreuung von Besuchergruppen
- Beratung und Betreuung von Medienproduktionen
- Unterstützung und Beteiligung an landesweiten Kampagnen und Veranstaltungen der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit