Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik jeglicher Art (z.B. Rauchtöpfe, Bengalfackeln, Seenotfackeln) in Deutschland verboten ist.
Dieses Verbot gilt nicht nur im Stadion, sondern im gesamten öffentlichen Raum. Ein Verstoß gegen diese Regelung führt unweigerlich zu rechtlichen Konsequenzen und im Regelfall zu einem Betretungsverbot für das Stadion. Dies würde bedeuten, dass trotz Ihrer Anreise zum Spielort die Unterstützung Ihrer Mannschaft im Stadion, bedingt durch Ihr eigenes Fehlverhalten, nicht möglich ist.
Unterlassen Sie daher das Abbrennen von Pyrotechnik im gesamten Stadtgebiet sowie im Stadion!
Sie gefährden sich und unbeteiligte Personen!
Alle weiteren Infos hier:
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