Der Besitz von Schusswaffen bedarf einer behördlichen Genehmigung. In der Regel wird diese Genehmigung nur an Jäger, Sportschützen und im Erbfall erteilt.
Für die Beantragung einer Genehmigung als Sammler oder für sonstige Zwecke sind weitergehende Voraussetzungen erforderlich.
Grundsätzliche Informationen zum Waffenrecht sind im Waffengesetz aufgeführt.
Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen
Ein zur Zeit aktuelles Thema ist die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen.
Hierzu führt die Kreispolizeibehörde bereits umfangreiche Kontrollen bei den Besitzern von Schusswaffen durch.