Der Paragraf 263 des Strafgesetzbuches beschreibt Betrug als die Erlangung eines Vermögensvorteils durch die Täuschung anderer, beispielsweise durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen.
Die „Nepper, Schlepper und Bauerfänger“, wie Zeitgenossen dieser Kategorie im Volksmund heißen, gehen zumeist mit großer Raffinesse zu Werke und richten häufig beträchtlichen Schaden an.
So vielfältig wie die Erscheinungsformen des Betrugs sind auch die Schauplätze und Gelegenheiten, bei denen es zu „Unregelmäßigkeiten“ kommen kann. Neben dem „Tatort Haustür“ treten Betrugsfälle dabei vor allem immer wieder im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wohnraum sowie der Fälschung und dem Missbrauch von Zahlungsmitteln auf.
Seien Sie auch besonders vorsichtig, wenn Sie online im Internet shoppen.
Umfangreiche Informationen zu verschiedenen Betrugsmaschen und wie Sie sich davor schützen können, erhalten Sie auf der Seite der polizeilichen Kriminalprävention. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps.