Grundgesetz
Versammlungen
Sie möchten eine öffentliche Versammlung, eine Kundgebung oder einen Aufzug durchführen?
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

 


Jeder hat das Recht, öffentliche Versammlungen, Kundgebungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen teilzunehmen.

Versammlungen, Kundgebungen, Aufzüge und Demonstrationen sind durch das Grundgesetz (Artikel 8 GG) und das Versammlungsgesetz geregelt.

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der zuständigen Kreispolizeibehörde spätestens 48 Stunden vor Einladung  zu der Versammlung anzuzeigen.

Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das neben stehende Formular "Anzeige einer Versammlung" und senden es vollständig ausgefüllt schriftlich oder elektronisch, unter Beachtung der 48-Stunden Frist, an die oben aufgeführten Kontaktdaten.

Zur Klärung aller weiteren Einzelheiten vereinbaren Sie bitte ein Kooperationsgespräch mit uns. In diesem Gespräch können alle Fragen rund Ihre Veranstaltung erörtert und geklärt werden.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110