Künftig werden Schwertransporte nicht mehr durch die Polizei, sondern im Regelfall durch Private begleitet. Seit dem 30. Mai 2017 gelten neue Regeln für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten. „Die Polizistinnen und Polizisten, die in diesen Begleitungen gebunden waren, haben jetzt wieder Zeit, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen“, sagte Innenminister Herbert Reul. Über 25.000 Gefahr- und Schwerlasttransporte begleitet die NRW-Polizei jedes Jahr. In den letzten Jahren wurden es immer mehr. Diese Polizeieinsätze kosten viel Zeit und Personal.
Den Rahmen für dieses sinnvolle Outsourcing von Polizei-Aufgaben gab ein gemeinsames Projekt des Verkehrsministeriums und des Innenministeriums NRW vor. Elf Kreispolizeibehörden nehmen daran teil. In diesen elf Behörden fielen seit Projektbeginn im Jahr 2014 rund 3.000 Transportbegleitungen weniger an. Es geht dabei vor allem um Transporte, die sich häufig wiederholen und fast identisch ablaufen - zum Beispiel wenn Rotoren für Windenergieanlagen transportiert werden. „Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt zeigen, dass die Sicherheit im Straßenverkehr auch ohne den Einsatz der Polizei gewährleistet ist“, erklärte Reul. Durch die neuen Regelungen wird nun eine Begleitung von Schwertransporten durch Private flächendeckend möglich. Zudem gewinnt der Güterverkehr durch die private Begleitung ein Plus an Flexibilität. „Das ist für einen Industriestandort wie Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung“, hob der Minister hervor.
Damit diese Transporte sicher ablaufen, werden die Mitarbeiter der Unternehmen, die Schwertransporte begleiten, geschult. Die Unternehmen leisten bei der Begleitung ausgezeichnete Arbeit. Sie sorgen für die Verkehrssicherheit - professionell und umsichtig. Sie wachen als Verwaltungshelfer über die Einhaltung der Vorgaben, die die Straßenverkehrsbehörden für bestimmte Transporte auf bestimmten Strecken machen. Und sie können dabei auf modernste Technik zurückgreifen.
Die Änderungen bedeuten eine Neuausrichtung der Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Diese müssen künftig auch verkehrsrechtliche Anordnungen für Verwaltungshelfer treffen, die dann bei der Begleitung durch private Unternehmen insbesondere auf wiederkehrenden Strecken umzusetzen sind. Dazu werden sie von den Kreispolizeibehörden in der Übergangszeit unterstützt.