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Respekt vor Leben - "Ich bin dabei!"
Brems Dich - Rette Leben! - die neue Verkehrsstrategie der Polizei NRW
Sonntagmorgen 03.30 Uhr. Unterwegs im Auto mit 130 km/h auf der Landstraße. Auf dem Weg von der Disco nach Hause. Die Karre ist voll. Die Freundin und zwei Kumpel fahren mit. Leichte Rechtskurve. Locker genommen. Bisschen schneller geht noch. Alles easy. 140 km/h. Linkskurve. Wird passen. Oh. Jetzt aber bremsen. Oh. Oh nein. Sch…, das passt nicht!
IM NRW

Sie hören die Nachrichten: "Vier junge Menschen sterben bei schwerem Verkehrsunfall. Wegen überhöhter Geschwindigkeit ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag ein Kleinwagen in einer Linkskurve von der Fahrbahn abgekommen. Das Fahrzeug überschlug sich mehrfach, bevor es mit einem Baum am Straßenrand kollidierte. Durch den Aufprall wurde der Pkw in Höhe der Rücksitzbank komplett durchtrennt. Der Fahrer und zwei weitere Insassen wurden aus dem Fahrzeug geschleudert. Die Beifahrerin wurde eingeklemmt. Die jungen Erwachsenen im Alter zwischen 19 und 24 Jahren starben, weil sie zu schnell unterwegs waren und sich nicht angeschnallt hatten."

Die Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung

Deutschlands Straßen sind gekennzeichnet durch eine hohe Dichte des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs sowie des Individualverkehrs. Entsprechend hohe Gesamtunfallzahlen mit schweren Personen- und Sachschäden sind die Folge.

Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung schwerer Verkehrsunfälle. Die Verkehrssicherheitsarbeit dient damit dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie bedeutender Sachwerte.
Aber nicht nur die Polizei, sondern auch anderen staatliche und nichtstaatliche Stellen, die Wirtschaft, die Medien sowie die Bürgerinnen und Bürger selbst sind aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen und eigene Beiträge zu leisten.

Die Verkehrssicherheitsarbeit richtet sich vorrangig an Zielgruppen mit erhöhtem Verkehrsunfallrisiko, z. B. Kinder, junge Erwachsene und Senioren. Durch Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung werden Risiken und persönliche Verantwortung im Straßenverkehr bewusst gemacht. Positive Verhaltensmuster und partnerschaftliches Verhalten werden als vorbildlich herausgestellt.

Ein weiterer Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit ist die Verkehrsüberwachung. Hierzu gehören alle polizeilichen Aktivitäten im Verkehrsraum: Es werden nicht nur die Beachtung der Verkehrsregeln und die Geeignetheit der Fahrzeugführer überprüft, sondern auch der Zustand jeglicher Verkehrsmittel (von Fahrrädern bis hin zu Lastkraftwagen) sowie die Verständlichkeit von Straßenführung und Verkehrszeichen. Die Verkehrsüberwachung orientiert sich vorrangig an der Unfallentwicklung und findet ausgesucht dort statt, wo Gefahren für die Allgemeinheit oder für bestimmte Zielgruppen am größten sind und besonders hohe Schäden drohen.

Dazu hat die Polizei in NRW ihre Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung erweitert. Neben den drei Hauptunfallursachen zu hohe Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen am Steuer gilt als weiterer Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung die Ablenkung am Steuer.

Die Polizei beobachtet mit großer Sorge eine zunehmende Nutzung von Smartphones beim Fahren. Selbst die Ablenkung durch den kurzen Blick aufs Display bedeutet ein lebensgefährliches Risiko.

Wer bei Tempo 50 den Blick für zwei Sekunden von der Straße abwendet, um z.B. aufs Display zu schauen, fährt fast 30 Meter im Blindflug.

Die Polizei geht deshalb intensiv gegen die riskante Ablenkung durch Smartphones vorgehen und entsprechend sanktionieren. Für den Verkehrsteilnehmer hat das weitergehende Konsequenzen: Wenn bei einem Unfall mit Personenschaden der Verdacht besteht, dass der Fahrer durch das Handy abgelenkt war, stellt die Polizei das Handy sicher und wertet auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aus, ob eine Kommunikationsverbindung zum Unfallzeitpunkt bestand.

Ein Augenmerk liegt weiterhin auch auf Verstöße gegen die Gurtanlege- bzw. Kindersicherungspflicht: Denn die Verwendung des Sicherheitsgurtes oder Kindersitzes  kann schwerste körperliche Unfallfolgen verhindern.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110