Grundsätzlich obliegt der Polizei neben ihren repressiven und präventiven Aufgaben auch die Hilfe für Opfer von Kriminalität, Unglücks- und Verkehrsunfällen. Opfer sind vor allem Geschädigte und unmittelbar Betroffene, im Einzelfall aber auch Zeugen, Hinweisgeber, Nothelfer, Angehörige oder Hilfs- und Rettungskräfte.
Dass jedem Betroffenen Hilfe, Rat und Unterstützung gewährt wird, ist die Aufgabe der Opferschutzbeauftragten.
Hierzu gehören:
• adäquater Umgang
• Aufklärung über Opferrechte (§ 406h StPO)
• Information über den weiteren Verlauf des Verfahrens
• Hinweis auf und Vermittlung von Hilfsangeboten
• Bereitstellung von Infomaterial
Zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung eines adäquaten Standards für den polizeilichen Opferschutz sind die Opferschutzbeauftragten intern und extern in vielfältigen Aufgaben eingebunden:
• Schulungsmaßnahmen für Polizeibeamte
• Mitgestaltung von Behördenverfügungen und Ablaufprozessen
• Bereitstellung von Arbeitsmaterialien
• Geschäftsführung Peer-Debriefer (Betreuung einsatzbedingt seelisch belasteter Polizeibeamter)
sowie
• Netzwerk- und Gremienarbeit (beispielsweise Runder Tisch gegen Häusliche Gewalt)
• Zusammenarbeit mit staatlichen und freien Hilfeeinrichtungen
• Öffentlichkeitsarbeit und Projekte
• enge Kooperation mit Institutionen und Ämtern :
- Landschaftsverband Rheinland (Opferentschädigungsgesetz)
- Berufsgenossenschaften
- Traumaambulanzen
- Frauenhaus, Interventionsstelle Häusliche Gewalt
- Notfallseelsorge
- Sozial-Psychiatrische-Dienste
- kommunale Ämter (Gesundheitsamt, Sozialamt, Straßenverkehrsamt, Meldebehörden)
- WEISSER RING
Ansprechpartner
Für alle Fragen rund um das Thema Opferschutz stehen zur Verfügung:
KHK'in Andrea Jarosch
und
KHK´in Heike Jung
Telefon 02104 982-1067
E-Mail Opferschutz.Mettmann [at] polizei.nrw.de (Opferschutz[dot]Mettmann[at]polizei[dot]nrw[dot]de)