Menschen in Fußgängerzone, verschwommen, nur von der Hüfte abwärts erkennbar
Kriminalität im öffentlichen Raum
Welche Phänomene es gibt und wie sich davor schützen können.

Sicherheitsorientiertes Verhalten, wie Sie es auch aus dem Straßenverkehr kennen, gilt für jedwede Bewegung im öffentlichen Raum. Vorausschauendes Verhalten ermöglicht es Ihnen grundsätzlich Gefahren zu erkennen und diesen frühzeitig aus dem Weg gehen zu können. Ihr Blick für mögliche Gefahren und die Vermeidung von gefährdenden Situationen im öffentlichen Raum, soll nicht als Begrenzung Ihrer persönlichen Freiheit verstanden werden, sondern als ein Zugewinn für Ihre Sicherheit.

Sicherheitsgefühl und die tatsächliche Sicherheit im öffentlichen Raum lassen sich mit folgenden Verhaltenstipps verbessern:

  • Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Person oder Gruppe von Personen (z. B. betrunkene, pöbelnde Personen), dann ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Person oder Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Wenn es sich anbietet und Ihnen sicherer erscheint, bewegen Sie sich am Rande der Menschenmenge, um Ihr Ziel zu erreichen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen, ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von „gesundem Menschenverstand“. 
  • Wenn Sie unterwegs sind, kann es hilfreich sein, sich zu einer Gruppe zusammen zu schließen und dabei gegenseitig auf sich zu achten und sich ggf. zu unterstützen. Wenn Sie sich in einer für Sie bedrohlichen Situation befinden, richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf sich und Ihre Lage. Durch lautes Schreien von Sätzen, wie „Fassen Sie mich nicht an!“, „Ich werde überfallen!“ oder auch den Einsatz von „Schrillalarmgeräten“ oder Trillerpfeifen machen Sie auf sich aufmerksam und schaffen Öffentlichkeit.
  • Fordern Sie unbeteiligte Personen, wie etwa Passanten, aktiv zur Hilfeleistung auf. Sprechen Sie diese Personen gezielt mit den beispielhaften Worten, „Sie mit der blauen Jacke! Ich brauche Hilfe!“, an. Auf diese Weise ist es anderen möglich, Ihre Notsituation zu erkennen und über den Notruf 110 Hilfe von der Polizei anfordern zu können.
  • Versuchen Sie, Ihren eingeschlagenen Weg fortzusetzen oder ziehen Sie sich in sichere Bereiche zurück. Sichere Bereiche können hier u. a. offene Geschäftslokale, öffentliche Verkehrsmittel, Tankstellen oder auch Taxen sein. Sobald Sie sich wieder sicher fühlen, verständigen Sie die Polizei über den Notruf 110. 
  • Auch wenn Sie keine Bedrohung für sich persönlich sehen, sondern grenzüberschreitendes oder bedrohliches Verhalten von Einzelpersonen oder Gruppen gegenüber Ihren Mitmenschen beobachten, so zögern Sie nicht, die Polizei über „110“ zu verständigen!
  • Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei.

Hinweise zum möglichen Mitführen von Abwehrwaffen

Die Polizei sieht den Einsatz sogenannter Abwehrwaffen, zum Beispiel Abwehrsprays, kritisch. Jede Unsicherheit in der Handhabung, jede zeitliche Verzögerung des Einsatzes der Abwehrwaffe kann fatale Folgen für Sie selbst haben. Der Täter oder die Täterin kann Ihnen die „Abwehrwaffe“ möglicherweise auch entreißen und dann gegen Sie einsetzen. Der Einsatz von Abwehrsprays gegen Personen kann zudem, wenn diese verletzt werden, eine strafrechtliche Prüfung in einem Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.

Beachten Sie, dass für alle Waffen, die dem Waffengesetz unterliegen und unter bestimmten Voraussetzungen in der Öffentlichkeit „geführt“ werden dürfen, ein Führungsverbot auf öffentlichen Veranstaltungen gem. § 42 WaffG besteht. Dabei handelt es sich um eine Straftat. Nähere Information erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle (https://polizei.nrw/wachenfinder).

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110