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Korruption
Korruption
Jährlich richtet Korruption einen erheblichen Schaden an, materiell wie auch immateriell. Das LKA NRW unterhält eine Hotline zur Anzeige korruptionsverdächtiger Sachverhalte.
LKA NRW

Korruption gefährdet die soziale und demokratische Ordnung unserer Gesellschaft, indem sie die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz, der Unparteilichkeit der Amtsführung in der öffentlichen Verwaltung sowie des fairen Wettbewerbs in der freien Wirtschaft verletzt und eine intransparente, auf Privilegien gegründete Wirtschaft fördert.

Im juristischen Sinne definiert sich Korruption als Missbrauch der Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch nicht-wirtschaftlichen Vereinigungen und Organisationen. Ziel ist es dabei immer, einen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Da es sich bei Korruptionsstraftaten um sogenannte „opferlose Kontrolldelikte“ handelt, ist von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld auszugehen.

Als zentrale Straftatbestände der Korruption gelten:

  • Vorteilsannahme (§ 331 StGB)
  • Bestechlichkeit  (§ 332 StGB)
  • Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
  • Bestechung (§ 334 StGB)
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)


Das Fachdezernat für Korruption beim LKA NRW übernimmt Sachverhalte nur auf Weisung des Justiz- oder Innenministers, auf Ersuchen einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts, und zwar insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte für überregionale, länderübergreifende oder internationale Tatzusammenhänge erkennbar sind und eine zentrale Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Die anhängigen Verfahren werden in Ermittlungskommissionen bearbeitet, die je nach Bedeutung und Größe der Verfahren personell zusammengesetzt werden. Neben den Ermittlungskommissionen sind die Aufgaben eines Kompetenz- und Beratungszentrums in einem Grundsatzsachgebiet gebündelt worden. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen hierbei:

  • Beratung und Unterstützung anderer Behörden, Städte und der Industrie zur Korruptionsprävention
  • Entgegennahme von Hinweisen/Anzeigen nach § 12 Korruptionsbekämpfungsgesetz
  • Bürgergespräche in der Bürgeranlaufstelle
  • Erstellung des Lagebildes Korruption NRW
  • Geschäftsführung des „Interdisziplinären Arbeitskreises“
  • kostenlose Korruptionshotline Hotline 0800-KORRUPT bzw. 0800 5677878

 

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