Weiterhin zählt die interne Behördenkommunikation, die Personalwerbung sowie die Planung, Betreuung und Durchführung von Schülerpraktika zu ihren Aufgaben.
Die Aufgaben der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeit (PÖA) sind im "Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2011" - Medienerlass - geregelt.
Demnach gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Organisationseinheit Öffentlichkeitsarbeit:
- Anlassabhängige und -unabhängige Information der Bevölkerung,
- Konzeption, Gestaltung und redaktionelle Betreuung von behördeneigenen elektronischen Medien (z.B. Internet, Newsletter) und Printmedien (z.B. Broschüren, Plakate),
- Koordination der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit,
- konzeptionelle Entwicklung langfristiger Programme in Abstimmung mit der Behördenleitung und den Fachdienststellen (z.B. Pressestelle, Dienststellen für Prävention oder Personalwerbung),
- Unterstützung und Beteiligung an landesweiten Kampagnen und Veranstaltungen der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Initiierung, Unterstützung und Durchführung von Veranstaltungen, Kampagnen, Messe- und Ausstellungsbeteiligungen und anderer Aktionen der Polizeibehörden,
- Mitarbeiterinformation in der Behörde,
- Kommunikative Begleitung von wesentlichen Prozessen der Personal- und Organisationsentwicklung,
- Betreuung von Besuchergruppen,
- Mitwirkung im Einsatzabschnitt „Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ bei Einsätzen aus besonderem Anlass,
- Unterstützung von Medienproduktionen,
- Betreuung von Spielfilmen, TV-Serien, Hörspielen.