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Internationale Rechtshilfe/EPICC
Der Informationsaustausch mit dem Ausland stellt eine Form der auswärtigen Angelegenheiten dar, die laut Grundgesetz in den Aufgabenbereich der Bundesregierung fällt. Beim LKA NRW erfolgt sowohl die Prüfung der Ersuchen, die von den Polizeibehörden aus NRW über das BKA an das Ausland gerichtet sind, als auch der Ersuchen, die aus dem Ausland an die Polizeibehörden in NRW adressiert sind.
LKA NRW

Da sich nicht für jedes Ersuchen in polizeilichen Ermittlungsverfahren, wie z.B. Halterfeststellungen, Wohnsitzüberprüfungen und Erkenntnisanfragen die Übermittlung entsprechender Ersuchen über die zuständigen Ministerien anbietet, wurde eine alternative Regelung innerhalb der föderalen Struktur Deutschlands getroffen.

Die Delegation dieses Aufgabenspektrums erfolgte auf die Länder. Hier wurde in Abstimmung zwischen der Justiz und Polizei die Zuständigkeit für einen Teil der internationalen Rechtshilfe auf bestimmte Behörden übertragen. Für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgte eine zentrale Aufgabenzuweisung des internationalen polizeilichen Informationsaustausches an das LKA NRW. Diese Institution ist für die Polizei NRW Zentralstelle der internationalen Zusammenarbeit und gewährleistet die Rechtmäßigkeit dieses Informationsaustausches.

Auf Bundesebene besteht eine zentrale Zuständigkeit des Bundeskriminalamts (BKA) für den Kontakt mit dem Ausland, so dass eine Einbindung des BKA bei der internationalen Zusammenarbeit grundsätzlich verpflichtend ist.

Beim LKA NRW erfolgt sowohl die Prüfung der Ersuchen, die von den Polizeibehörden aus NRW über das BKA an das Ausland gerichtet sind, als auch der Ersuchen, die aus dem Ausland an die Polizeibehörden in NRW adressiert sind. Prüfkriterien sind die Rechtmäßigkeit, die Inhalte und der Geschäftsweg der Ersuchen unter Berücksichtigung der nationalen Rechtsgrundlagen und bi- bzw. multilateraler Vereinbarungen für alle in Frage kommenden Nationen. Das sind weltweit circa 190 Länder, die der Institution Interpol angeschlossen sind.

Für die Zusammenarbeit mit den an NRW angrenzenden Nationen Belgien und Niederlande ist das LKA NRW mit Mitarbeitern in der trinationalen Dienststelle EPICC (Euregionales Polizeiliches Informations- und Cooperations- Centrum) in Heerlen (Niederlande) vertreten, um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den besonderen Zuständigkeiten des LKA NRW gewährleisten und optimieren zu können.

Hier erfolgt eine unmittelbare grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die in der Regel zu schnellen und effektiven Ergebnissen führt und von allen beteiligten Institutionen geschätzt wird.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110