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Wasserschutzpolizei heute: ein modernes Patrouillenboot auf dem Rhein bei Duisburg
Historie: Von Preußen bis zum Niederrhein
Ein Jubiläum reizt oftmals zum Blick in die Geschichtsbücher. So liest man zum Beispiel über die Anfänge der Wasserschutzpolizei, dass bis Kriegsende 1918 jeweils die örtliche Polizei für Flüsse und Häfen zuständig war. Oder dass wenige Wochen nach dem Versailler Friedensvertrag die Wasserstraßen mit der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 auf das Deutsche Reich übergingen, die finale Zuständigkeit aber erst nach Unterzeichnung der Staatsverträge im Jahr 1921 erfolgte. Also vor 100 Jahren. Grund genug, noch etwas tiefer in der Historie zu blättern.
Streife-Redaktion

Die Geburtsstunde des Reichswasserschutzes (R.W.S.) war keine einfache Geschichte. Zunächst übernahmen Flussflottillen unter der Führung von Marineoffizieren die Aufgaben. Die formale Gründung erfolgte am 1. Oktober 1919. Zur Vorgeschichte bemerkte „Westermanns Polizeiatlas“ 1928: „… entstanden aus einer Anzahl freiwilliger Motorbootsflottillen, die sich nach Beendigung des Krieges gebildet hatten, um das zu dieser Zeit auch auf dem Wasser auftretende Verbrechertum zu bekämpfen …“

Der R.W.S. war die erste Reichspolizeibehörde überhaupt, die de facto aber nur in Preußen und Sachsen bestand. Infolge der nach dem Ersten Weltkrieg im Rheinstromgebiet herrschenden Unsicherheit entschloss sich das Land Preußen am 15. August 1920 zur Gründung der Rheinpolizei. Der Düsseldorfer Kriminalkommissar und spätere Polizeimajor Wilhelm Ernst Lang erhielt den Auftrag, auf der damals preußischen Rhein- und Mainstrecke eine Polizei aufzubauen, sie organisatorisch und personell zu entwickeln und sie für den besonderen Dienst auf dem Wasser auszubilden und auszurüsten.

Die Dienstaufnahme erfolgte im August 1920. Es wurden zunächst drei Rheinpolizeibezirke gebildet:

  1. Rheinpolizeibezirk: Preußischer Main und Rhein von Mainz bis Kaub (Sitz in Hochheim);
  2. Rheinpolizeibezirk: Kaub bis Hitdorf (Sitz in Linz);
  3. Rheinpolizeibezirk: Hitdorf – Grenze NL (Sitz in Duisburg).

Am 5. Dezember 1921 erfolgte die Genehmigung der „Interalliierten Binnenschifffahrtskommission“ zur Ausübung der Tätigkeit auf dem preußischen Rhein.

Anfangs standen für den Streifendienst auf dem Wasser lediglich drei Boote für etwa 360 Kilometer Stromstrecke zur Verfügung. Bis 1926 verfügte die Rheinpolizei bereits über sechs Polizeiboote. 1927 waren schließlich die Boote „Rheinpolizei I-VIII“ im Einsatz. Das Tragen von Waffen war den Angehörigen der Rheinpolizei in den ersten Jahren seitens der Alliierten verboten. Bis 1931 versahen die Rheinpolizeibeamten ihren Dienst in Zivil. Im selben Jahr wurde die Reichswasserschutzpolizei aufgrund der „Verordnung über die Auflösung des Reichswasserschutzes“ vom 26. März 1931 aufgelöst und ihre bisherigen Kompetenzen wurden an die Länder übertragen.

So weit der Rückblick auf die ersten zehn Jahre. Mit dem Umbau des deutschen Staates im nationalsozialistischen Sinn begannen unmittelbar nach der „Machtübernahme“ 1933 auch Veränderungen für die Wasserschutzpolizei. In einem ersten Schritt wurde für die reichsweite Neuorganisation der Wasserschutzpolizei die Preußische Rheinpolizei bereits ab dem 1. April 1935 geschlossen in die Preußische Schutzpolizei (unter dem Begriff „Sonderdienstzweig Wasserschutzpolizei“, offizielle Abkürzung „SW“) überführt.

Die unterschiedlichen Entwicklungslinien des R.W.S. und der Rheinpolizeien waren nun in der Preußischen Schutzpolizei zusammengeführt worden. Endgültig wurde die „Verreichlichung“ der Polizei insgesamt am 26. Juli 1937 mit der reichsweiten Neuorganisation der Wasserschutzpolizei abgeschlossen. Eineinhalb Jahre später, am 1. September 1939, begann Hitlers Eroberungs- und Vernichtungskrieg in Europa. Auch die Wasserschutzpolizei war in die Vorbereitungen dieses Kriegs eingebunden. Vermutlich bereits seit Januar 1937 – mit belegbarer Sicherheit aber ab März 1938 – war sie mit der zielgerichteten Erfassung ihres Bootsbestands für den Einsatz und „die auswärtige Verwendung“ der vorhandenen Polizeiboote befasst.

Nach dem offiziellen Kriegsende am 8. Mai 1945 waren der Rhein und das Kanalgebiet vollgestopft mit Schiffs- und Brückentrümmern. Auf der gesamten Rheinstrecke des heutigen Nordrhein-Westfalens war nur noch ein einziges Boot der Wasserschutzpolizei „einigermaßen unbeschädigt“ geblieben.

Die britische Militärregierung, vertreten durch den DAIG Colonel Thompson, trieb den Aufbau einer neuen Bootsflotte voran. Am 23. August 1946 wurde das Land Nordrhein-Westfalen gegründet. Die Wasserschutzpolizei unterstand ab 1947 direkt dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und stellte damit eine staatliche Polizeibehörde dar. Am 17. Februar 1951 lief der erste Neubau eines Wasserschutzpolizeibootes nach dem Krieg bei der Werft Bausch in Köln vom Stapel. Das Boot war knapp 16 Meter lang und mit einem 175-PS-Motor ausgestattet und schaffte stromaufwärts 20,5 und stromabwärts sogar 34 km/h.

Mehrere Polizeiorganisationsreformen später ist die Direktion Wasserschutzpolizei heute ans Polizeipräsidium Duisburg angedockt. Von dort aus sorgt die WSP für Sicherheit auf den insgesamt ca. 900 Kilometern schiffbaren Wasserstraßen des Landes mit 260.000 Schiffsbewegungen pro Jahr. Sie überwacht die Schifffahrt und die Reinhaltung der Gewässer. Die WSP ist an neun Standorten präsent und verfügt über ein eigenes Zentrales Kriminalkommissariat. Dabei unterhält die Direktion Wachen von Bonn bis Emmerich im Bereich des Rheins sowie von Essen bis Minden im Kanalbereich. Sie ist mit 275 Bediensteten und 22 Booten ausgestattet.

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