Bitte beachten Sie bei der Wahl des Notrufes 110 mit dem Mobiltelefon, dass Sie nicht automatisch die örtlich zuständige Leitstelle erreichen.
Geben Sie am Telefon an, WER anruft, WAS passiert ist und, WO es passiert ist. Legen Sie nicht einfach auf, sondern warten Sie auf Rückfragen!
Sprach- oder hörgeschädigte Menschen haben die Möglichkeit ein Not-Fax zu senden.
Für Hörgeschädigte besteht in Duisburg die Möglichkeit, an die Notrufnummer 110 ein Fax (nur analog - nicht über ISDN) zu senden. Den Vordruck dazu können Sie über die Downloadbox herunterladen. Diese Faxe werden bei den Leitstellen genauso behandelt wie ein Notruf.