Schüler sitzen in der Schule und hantieren mit ihren Handys.
Handyordnung für Schulen
Eine Alternative zum strikten Verbot. Interessierte Schulen können sich beim Team der Kriminalprävention erkundigen.
Guido Wilke/Martina Feldhaus

Das Handy ist für viele Kinder und Jugendliche heutzutage aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch der Gebrauch in der Schule bringt Probleme mit sich: Ablenkung oder Störungen im Unterricht, Mobbing gegen Schüler oder Lehrer, das Anschauen und Teilen strafbarer Inhalte sind einige Beispiele. Dennoch halten viele Schulen und Experten ein striktes Handyverbot für wenig zielführend, da damit die missbräuchliche Nutzung in die Freizeit verlagert wird – das Problem wird nicht gelöst.

Verantwortungsvollen Umgang erlernen

Sinnvoller ist es, einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Smartphones und seinen Möglichkeiten zu vermitteln und über mögliche Gefahren aufzuklären. Hier setzt die Handyordnung an. Um diese zu erarbeiten, setzten sich vor mehr als zehn Jahren Vertreter von drei Rheiner Hauptschulen sowie vom Jugendamt und der Volkhochschule Rheine zusammen. Die Kreispolizeibehörde stand mit dem Team der Kriminalitätsvorbeugung für die fachliche Beratung zur Seite. Als Schirmherr für das Projekt konnte Sänger und Entertainer Mickie Krause gewonnen werden. 

Einfach downloaden

Nach zahlreichen Treffen, bei denen Vorschläge und Änderungen beraten wurden, stand am Ende die Handyordnung für Schulen fest. Sie kann auf dieser Seite unter Download heruntergeladen und für die eigenen Zwecke genutzt werden.

Probleme mit der Handynutzung gibt es an Schulen aller Schulformen. Daher haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder interessierte Schulen gemeldet, die die Handyordnung in ihren Schulalltag integrieren möchten. 

Auszüge aus dem Strafgesetzbuch

Gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer vorsätzlich Schriften (zu denen auch digitale Bilder oder Videos zählen, § 11 Abs. 3 StGB), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht. Bereits das Ver-senden von Bildern des so beschriebenen Inhalts an einen anderen Minderjährigen, z.B. mittels Bluetooth, ist also strafbar.

Ebenso strafbar ist es gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 StGB, solche Bilder zu verbreiten oder gemäß Nr. 2 öffentlich zugänglich zu machen. In ähnlicher Weise stellt § 184 StGB das Versenden pornographischer Bilder unter Strafe. Diese dürfen nicht einer Person unter achtzehn Jahren zugänglich gemacht werden. Ebenso dürfen sie nicht an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist (z.B. Schulhof), ausgestellt, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden.
 

Mobbing und neue Formen von Gewalt

Verstöße gegen das Urheberrecht
Oft verstoßen gerade Jugendliche gegen urheberrechtliche Vorschriften. Raubkopien werden erstellt. Bilder von Jugendlichen und Schülern werden oft ohne deren Einver-ständnis auf den Handys weitergeleitet und im Internet veröffentlicht. Das verstößt ganz klar gegen das „Recht am eigenen Bild“ - eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Neue Formen der Gewalt
Durch die Digitalisierung und die rasante Verbreitung von Bildern und Videos haben sich neue Formen von Gewalt entwickelt. Gewaltszenen werden inszeniert, um sie zu filmen und anschließend verbreiten zu können (Stichwort „Happy Slapping“). Auch Filme und Bilder mit pornografischem Inhalt sowie reale und gefakte Demütigungen, Vergewaltigungen, Sodomie-Szenen und brutale Morde sowie Hinrichtungen werden per Handy versendet. In der Jugendsprache werden diese Bilder und Videos meist als „Snuff-Videos“ (englisch von „to snuff out“ = jemanden auslöschen) bezeichnet.

Den Jugendlichen, die diese Videos tauschen, kommt es unter anderem auch darauf an, das brutalste Video „an Land“ gezogen zu haben und hierfür von ihren Mitschülern Lob und Anerkennung zu erhalten. Unter dem entstehenden Gruppendruck wird immer neues Material aus dem Internet heruntergeladen und weiterverbreitet. Die Inhalte können nicht nur zu einer höheren Gewaltbereitschaft, sondern auch zu psy-chischen Beeinträchtigungen führen. Ess- und Schlafstörungen können die Folge eines regelmäßigen Konsums dieser Filme sein.

Mobbing
Auch kann es dazu kommen, dass Jugendliche andere Personen erniedrigen und entwürdigen und diese Szenen mit dem Smartphone festhalten. Die Verbreitung dieser entwürdigenden Darstellungen wird oftmals als Mittel zur Ausgrenzung genutzt – oder – wenn es dauerhaft gegen bestimmte Personen angewendet wird – zum Mobbing.

In dem unten aufgeführten Video der Kriminalitätsprävention von Bund und Ländern geht es um das Teilen von kinderpornografischen Inhalten. 

Video

"sounds wrong"

0:57 min ProPK

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110