„Häuser des Jugendrechts“ in Nordrhein-Westfalen

Haus des Jugendrechts Köln
„Häuser des Jugendrechts“ in Nordrhein-Westfalen
Im Haus des Jugendrechts haben alle ein gemeinsames Ziel - jugendliche Straftäter frühzeitig in den Blick nehmen und Perspektiven für ein straffreies Leben entwickeln. Davon profitieren alle, am meisten die Jugendlichen selbst.
IM NRW

In den „Häusern des Jugendrechts“ arbeiten in der Regel Jugend(gerichts)hilfe, Staatsanwaltschaft und Polizei eng unter einem Dach zusammen. Sie befassen sich mit jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und denen eine beginnende oder sich verfestigende kriminelle Zukunft vorhergesagt wird. Das Haus des Jugendrechts verfolgt das Ziel, durch Optimierung der bestehenden behördenübergreifenden Zusammenarbeit aller Kooperationspartner:

  • kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden Straftäterinnen und Straftätern zu beenden beziehungsweise deren Rückfallquote zu verringern, um so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren 
  • und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der Sicherheitslage zu leisten.

Weder dramatisieren noch bagatellisieren sondern fokussieren

Es geht um eine relativ kleine Anzahl von jungen Menschen, die viele Probleme bereiten, aber auch selbst viele Probleme haben. Die manifestierte Jugendkriminalität ist ein komplexes Phänomen - respektive ein mehr oder weniger eindeutiges Symptom hochdifferenter Ursachen - das nicht alleine durch die Polizei zu lösen ist. Und dieses „Multiproblemmilieu“ ist auch der Grund dafür, dass zur nachhaltigen Bewältigung dieser Aufgabe alle Verantwortungsträger kooperieren müssen - aufgabentreu und rollenklar, aber dennoch eng und vertrauensvoll.


Die Lösung: Alles unter einem Dach

Die „Häuser des Jugendrechts“ verbessern die Vernetzung und das Zusammenspiel der verantwortlichen Akteure durch den organisatorischen und räumlichen Zusammenschluss von in der Regel Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugend(gerichts)hilfe. Sie bieten die Möglichkeit, Sachverhalte jederzeit und organisatorisch unkompliziert multiperspektivisch zu betrachten, z. B. im Rahmen von Fallkonferenzen und Hausbesprechungen. Häuser des Jugendrechts sind eine gut evaluierte Methode, sich behördenübergreifend optimal mit der Prävention und Bekämpfung der Jugendkriminalität zu befassen. Evaluationen belegen gerade auch in Nordrhein Westfalen die positiven Wirkungen.  


Kurze Wege statt „Kurzer Prozess“

Es geht nicht immer nur um den schnellen Prozess, um ein schnelles Urteil, sondern es geht vielmehr um die angemessene Reaktionsform. Manchmal muss man schnell reagieren, manchmal kann es aber auch zielführend sein, wenn man den Jugendlichen Zeit lässt, zu verstehen, was er da getan hat, sich zu entschuldigen o. ä. Aber darüber, wie man am besten reagiert und was jeder einzelne Kooperationspartner zur Zielerreichung beitragen kann und sollte, müssen die Fachleute reden. Dazu muss man im wahrsten Sinne des Wortes „die Köpfe  zusammen stecken“ - und in der Regel nicht nur einmal. Den Rahmen dazu bietet ein Haus des Jugendrechts. Aus diesem Grund ist die sukzessive landesweite Ausdehnung solcher Einrichtungen auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalens festgeschrieben. 

 

Derzeit existieren sechs solcher Häuser. Erfahren Sie hier mehr über die Arbeit in den Häusern:
Haus des Jugendrechts Dortmund

Landgrafenstraße 153 (1. OG)
44139 Dortmund

Staatsanwaltschaft (StA) Dortmund - 1. Obergeschoss
Tel.: 0231/950-89922 und 0231/950-89923
Fax: 0231/950-89918 

Kriminalkommissariat 32, Polizei Dortmund (KK 32) - 2. Obergeschoss
Tel.: 0231/132-7786
Fax: 0231/132-7329

Jugendgerichtshilfe, Jugendamt Dortmund - 3. Obergeschoss
Tel.: 0231/50-23364
Fax: 0231/50-10951

https://www.sta-dortmund.nrw.de/kontakt/Haus_des_Jugendrechts/index.php

Haus des Jugendrechts Essen

Alfredstraße 68-72
Essen-Rüttenscheid 

https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1114104.de.html

Haus des Jugendrechts Köln

Am Justizzentrum 6
50939 Köln

Telefon:  0221 22124854

https://www.stadt-koeln.de/artikel/01346/index.html

Haus des Jugendrechts Münster

Hohenzollernring 56
48145 Münster

https://www.land.nrw/pressemitteilung/eroeffnung-haus-des-jugendrechts-muenster

Haus des Jugendrechts Oberhausen

Q1-Quartier
Poststraße 1
46045 Oberhausen

https://oberhausen.polizei.nrw/haus-des-jugendrechts

Haus des Jugendrechts Paderborn

Ferdinandstraße 26-28
33102 Paderborn

Telefon: 05251 87978 - 3838
E-Mail: info [at] HdJR-Paderborn.de

https://www.hdjr-paderborn.de/

Video

Haus des Jugendrechts Paderborn

4:28 min Polizei Paderborn

Ferdinandstraße 26-28
33102 Paderborn

Telefon: 05251 87978 - 3838
E-Mail: info [at] HdJR-Paderborn.de

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110