Fahndung

Fahndung Personen
Fahndung
Neben zentralen Aufgaben im Bereich der Personen- und Sachfahndung unterhält das LKA NRW eine Zielfahndung - bei Vermissten und unbekannten Toten hat es besondere Aufgaben.

LKA NRW
Personenfahndung

Das LKA NRW unterstützt die Kreispolizeibehörden, die Staatsanwaltschaften und andere Behörden bei der Fahndung nach zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung ausgeschriebenen Personen. Das LKA NRW nimmt als landesweite Zentralstelle für die Kreispolizeibehörden die Aufgabe der fachlichen Koordinierung der Fahndungsmaßnahmen wahr. Hierzu gehört insbesondere die Nutzung der elektronischen Fahndungssysteme der Polizei. Ebenso übernimmt das LKA NRW die Eingabe der Daten in diese Systeme für bundesweite Fahndungsausschreibungen und internationale Ausschreibungen im „Schengengebiet“.

Sachfahndung

Ebenso wie bei der Personenfahndung ist das LKA NRW für die Sachfahndung die zentrale Koordinierungsstelle in NRW. Dabei geht es um die Suche nach Gegenständen wie z. B. Diebesgut, um als Beweis im Strafverfahren zu dienen und sie danach wieder dem rechtmäßigen Eigentümer zukommen zu lassen. Das LKA NRW übernimmt als Zentralstelle auch hier die Dateneingabe für bundesweite und internationale Fahndungsausschreibungen im „Schengengebiet“.

Sowohl für die Sach- als auch für die Personenfahndung gilt: Nur Behörden und ersuchende Dienststellen erhalten Auskunft.

Zielfahndung des LKA NRW

Zielfahndung ist die gezielte, intensive, operative Suche nach einzelnen, bereits identifizierten Personen, deren Festnahme oder Ingewahrsamnahme von besonderer Bedeutung ist. Sie ist grundsätzlich erst dann durchzuführen, wenn andere Fahndungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind oder keinen Erfolg versprechen.

Zuständig für die Durchführung von Zielfahndungen sind grundsätzlich die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt.

Ein Ersuchen um Aufnahme einer Person in die Zielfahndung kann jede Kreispolizeibehörde (im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft), eine Staatsanwaltschaft, ein Gericht oder die Generalbundesanwaltschaft stellen.

Fälle mit unbekannten Toten und Vermisstenfälle

Das LKA NRW führt mit der Datei „Vermisste und unbekannte Tote“ eine Datenbank, mit der Informationen zu vermissten Personen und aufgefundenen, unbekannten Toten abgeglichen werden.

In Fällen mit unbekannten Toten und bei Vermisstenfällen werden verschiedenste Maßnahmen der Kriminalwissenschaften angewandt, die zur Feststellung des Verbleibs von Vermissten oder zur Identifizierung führen können. Dabei geht es vorrangig darum, vermisste Personen aufzufinden - aber auch um die Klärung, ob die vermisste Person Opfer einer Straftat wurde.

Bei großen Schadenslagen im Ausland, z.B. bei Flugzeugabstürzen, unterstützt das LKA NRW die zuständigen Behörden, sofern Bürger aus NRW zum Kreis der Vermissten oder Toten gehören.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110