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Versammlung
Allgemeine Informationen zum Versammlungswesen
Hinweise zum Anzeigeverfahren öffentlicher Versammlungen oder Demonstrationen

Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen sind durch das Grundgesetz und das Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein Westfalen geregelt. Wenn Sie eine Versammlung unter freiem Himmel im Kreis Paderborn anzeigen wollen, wenden Sie sich bitte an:

Kreispolizeibehörde Paderborn
Direktion Zentrale Aufgaben
Sachgebiet ZA 1
Ferdinandstraße 26-28
33102 Paderborn
Telefon: 05251 306-1112 oder -1116
Fax: 05251 306-1099
E-Mail: versammlungsrecht.paderborn [at] polizei.nrw.de (versammlungsrecht[dot]paderborn[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Hierfür benutzen Sie bitte das Formular "Anzeige einer öffentlichen Versammlung/eines Aufzuges unter freiem Himmel" (rechts zum download) und senden es ausgefüllt per Post, per Fax oder per E-Mail unter Beachtung der 48-Stunden Frist an die angeführte Adresse.

Vereinbaren Sie außerdem der Einfachheit halber mit dem Sachgebiet ZA 1 - Telefon 05251 306-1112 einen Termin für ein Kooperationsgespräch. In diesem Gespräch können alle im Zusammenhang mit einer geplanten Veranstaltung anstehenden Fragen erörtert und geklärt werden.

Hinweis:

Versammlungen und Aufzüge müssen grundsätzlich 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe angezeigt werden.
Weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie auf unseren Landesseiten.
 

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