Dass die Frau vorwerfbar 15 Km/h zu schnell unterwegs war, blieb allerdings nicht der einzige Vorwurf. Im weiteren Verlauf ergaben sich für die Beamten des Verkehrsdienstes Hinweise, die auf eine Alkoholisierung der Fahrerin hindeuteten. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte diesen Verdacht. Die Frau wurde daraufhin zur Polizeiwache gebracht, wo ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Die Autofahrerin erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, in der sie sich wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung sowie der AlkDass die Frau vorwerfbar 15 Km/h zu schnell unterwegs war, blieb allerdings nicht der einzige Vorwurf. Im weiteren Verlauf ergaben sich für die Beamten des Verkehrsdienstes Hinweise, die auf eine Alkoholisierung der Fahrerin hindeuteten. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte diesen Verdacht. Die Frau wurde daraufhin zur Polizeiwache gebracht, wo ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Die Autofahrerin erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, in der sie sich wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung sowie der Alkoholisierung am Steuer verantworten muss. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt.
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Zu schnell und unter Alkoholeinfluss
PLZ
57462