Der 56-jährige Viersener auf dem Rad ärgerte sich darüber, dass der Autofahrer mit seinem Wagen auf dem engen Weg mit einer in seinen Augen nicht angepassten Geschwindigkeit unterwegs war. Er schüttelte den Kopf. Darüber waren sich beide noch einig. Der 49-jährige Autofahrer, ebenfalls Viersener, will darüberhinaus auch noch Beleidigungen gehört und gesehen haben, weswegen er Anzeige erstattete.
Jedenfalls wendete der Autofahrer und fuhr hinter dem Radfahrer her, überholte ihn – wie knapp an ihm er vorbeifuhr, ist auch strittig – und stieg aus. Der Radfahrer berichtet dann von Bedrohungen, woraufhin er sich zur Anzeige entschloss.
Unstrittig ist, dass der Autofahrer dort nicht hätte fahren dürfen, der Wirtschaftsweg ist laut Verkehrszeichen nur für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Ein Atemalkoholtest ergab eine leichte Alkoholisierung beim Autofahrer. Um den genauen Wert zu bestimmen, wurden Blutproben entnommen. Außerdem beschlagnahmten die Einsatzkräfte den Führerschein des 49-Jährigen.
Das Verkehrskommissariat ermittelt nun wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung durch grobes und rücksichtsloses Fehlverhalten. /hei (651)