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Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten im Landtag
Der Polizeibeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Thorsten Hoffmann, stellte heute im Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen seinen dritten Tätigkeitsbericht, der den Berichtszeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2023 umfasst, vor.
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Ministerium des Innern NRW
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„Alleine der Existenz eines Polizeibeauftragten kommt eine wichtige Präventivfunktion zu“, so Thorsten Hoffmann. Da sich jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte in der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ohne Einhaltung des Dienstweges an ihn wenden könne, werde die Organisation grundsätzlich transparenter.

Thorsten Hoffmann betont: „Neben Transparenz, offener und wertschätzender Kommunikation über alle Hierarchieebenen hinweg, seien insbesondere gute Führung und eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege die wesentlichen Erfolgsfaktoren, damit sichergestellt sei, dass die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen auch zukünftig ihren polizeilichen Herausforderungen gerecht werden könne.“   

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110