So stellten die Gesetzeshüter an einer Felge des sich auf dem Weg aus den Niederlanden in Richtung Polen befindlichen 40-Tonners fest, dass die Radmuttern rundherum nahezu abgeschält waren und die Stahlfelge bereits Risse aufwies. Aus diesem Grund wurde dem LKW-Fahrer bis zur Reparatur der Achsaufnahme sowie des Austauschs des Rades die Weiterfahrt mit dem betroffenen Sattelauflieger untersagt. Außerdem hatte der Mann eine Sicherheitsleistung zu entrichten. Hinzu kam die Fertigung einer OWi-Anzeige seitens der Gesetzeshüter.
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Porta Westfalica: Verkehrsunsicherer LKW kontrolliert
PLZ
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