Einen 23-jährigen Münsteraner haben Beamte der Polizei Münster am Dienstagabend (06.05., 19:10 Uhr) auf der Robert-Bosch-Straße dabei erwischt, wie er unter dem Einfluss von THC einen E-Scooter geführt hat.
Den Polizisten fiel der Mann auf, weil er auf dem Gehweg in Fahrtrichtung Siemensstraße fuhr und einen Joint rauchte. Für die Entnahme einer Blutprobe brachten sie den 23-Jährigen mit deutsch-türkischer Staatsangehörigkeit zur Polizeiwache.
Die Polizei warnt davor, ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn man in irgendeiner Form berauschende Mittel konsumiert hat und weist auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen hin:
Für das Führen eines E-Scooters gelten dieselben Regeln in Bezug auf den Konsum von Cannabis, wie für das Führen eines Pkws. Ein THC-Gehalt von mehr als 3,5 Nanogramm pro Milliliter ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem §24a Straßenverkehrsgesetz. Befindet sich der Fahrer in der Probezeit oder ist unter 21 Jahre alt, gilt ein Cannabis-Verbot am Steuer. Die Konsequenz ist ein Bußgeld und Fahrverbot. Zeigt der Fahrer Ausfallerscheinungen oder ist gar an einem Unfall beteiligt, liegt eine Straftat vor – egal welche Menge THC nachgewiesen wird.