Die Beamten führten unter anderem im Bereich Weserauentunnel und Verkehrsbirne sowie der Ringstraße Geschwindigkeitskontrollen durch. Zudem kontrollierten sie an den bekannten Orten von Tuningtreffen diverse Fahrzeuge.
So befuhr kurz nach 19:00 Uhr ein Löhner mit seinem Opel Corsa OPC vom Tunnel kommend in Richtung Birne. Hier wurde er mit 148 Stundenkilometer gemessen und überholte zudem andere Fahrzeuge rechts. Die Beamten stellten den Führerschein des 30-Jährigen sicher.
Ein weiterer Löhner wurde gegen 21.10 Uhr auf der Ringstraße auffällig. Der 22-Jährige fuhr auf der Ringstraße zunächst mit Tempo 96. Parallel beobachtete die zivile Streifenwagenbesatzung, dass sich der Skoda-Fahrer mit dem Lenker eines BMW ein Rennen liefert. Hierbei fuhr der junge Mann sogar 114 km/h. Zudem bremste er im Verlauf der Fahrt an einer rotlichtzeigenden Ampel abruft ab, um dann dennoch bei Rotlicht in die Stiftsallee abzubiegen. Im Rahmen der Kontrolle wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Gegen 21.45 Uhr lenkte ein BMW-Fahrer von der Birne kommend seinen BMW M4 in Fahrtrichtung Weserauentunnel. Hierbei wurde er das erste Mal gemessen, konnte aber nicht angehalten werden. Dann muss der 33-Jährige aus Minden im Bereich Porta Westfalica gewendet haben und anschließend durch den Tunnel zurückgefahren sein. Hierbei wurde er wieder gemessen und überholte zudem mit bis zu Tempo 146 andere Autos rechts. Im Zuge der folgenden Überprüfung behielten die Einsatzkräfte den Führerschein ein.
Zudem beobachtete eine zivile Streifenwagenbesatzung gegen 23.30 Uhr auf der Portastraße einen Radfahrer, der augenscheinlich mit hoher Geschwindigkeit unterwegs war und trotz Dunkelheit kein Licht eingeschaltet hatte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 15-Jährige aus Porta Westfalica am Fahrrad illegal einen Motor an der Hinterachse verbaut hatte. Die Überprüfung auf einen Rollenprüfstand ergab, dass das Gefährt 52 Stundenkilometer schnell war. Da es sich nach dem Umbau nicht mehr um ein Fahrrad handelte, sondern um ein Kraftrad, hätte der Jugendliche einen Führerschein sowie für das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung benötigte. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Junge in die Obhut seiner Mutter gegeben.