Der Fokus lag in diesem Jahr auf den Gefahren für Kinder im Straßenverkehr und die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer. Deshalb lautete das Motto der diesjährigen Aktion "Kinder im Blick". Neben den Präventionsaktionen wurden auch gezielt Fahrzeuge überprüft und die Geschwindigkeit gemessen.
An den Grundschulen in Bad Oeynhausen Dehme sowie Oberbauernschaft fokussierten sich die Verkehrspräventionsspezialisten der Polizei am Morgen zunächst auf den Schüler-Bring-Verkehr, den sogenannten Elterntaxis. Unter dem Motto „Wer selber geht, der ist schon groß“, wurde gezielt das Gespräch mit den fahrenden Eltern gesucht.
Später wurde zusammen mit den Kindern die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer gemessen. Wer sich hierbei vorbildlich an das zulässige Tempo von 30 Stundenkilometern hielt, bekam von den Kindern einen „Dankzettel“ ausgehändigt. Wer gegen Vorschriften verstieß, bekam dafür einen „Denkzettel“ überreicht. Insgesamt führten die Beamtinnen und Beamten sowie die Kinder 54 Gespräche mit den Verkehrsteilnehmern. Viele Autofahrende betonten dabei immer wieder: „Das sie es toll fanden, auch mal ein Lob für ihre Fahrweise bekommen zu haben.“
Ergänzt wurde das Programm an der Grundschule Dehme von einem Fahrradtraining.
Zudem wurden im Kreisgebiet im Bereich von Kindergärten und Schulen gezielte Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt 52 Fahrzeugführende kontrolliert. Dreimal war der Grund die Nutzung des Handys am Steuer, fünf Mal ein Verstoß gegen die Sicherungspflicht der Fahrzeuginsassen sowie 18 festgestellte Geschwindigkeitsverstöße. Negatives Beispiel war hier ein auswärtiger Autofahrer, der bei Tempo 30 mit seinem Renault 24 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.
In der Nähe einer Kindertagesstätte an der Eidinghausener Straße in Bad Oeynhausen wurden bei 946 Messungen 112 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Diese haben 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie 93 Verwarngelder zur Folge.