Marl: Gemeinsam für mehr Sicherheit - erneuter Schwerpunkteinsatz am "ZOB" Marl

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Marl: Gemeinsam für mehr Sicherheit - erneuter Schwerpunkteinsatz am "ZOB" Marl
Am Mittwoch, 10.09., führte die Polizei Recklinghausen zusammen mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Marl einen weiteren Schwerpunkteinsatz rund um den Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) sowie am Marler Stern, dem Creiler Platz und in der Stadtmitte durch.
PLZ
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Polizei Recklinghausen
Polizei Recklinghausen

Ziel des gestrigen Einsatzes war es erneut, sowohl gegen die Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität, aber auch gegen Raser und illegale Tuner vorzugehen. "Durch die wiederkehrenden Kontrollen wollen wir das Sicherheitsgefühl der Marlerinnen und Marler sowie der Geschäftsleute stärken", so Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen. "Die Bürgerinnen und Bürger können versichert sein, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen und Orte, die potenzielles Unbehagen auslösen, kontinuierlich unter Beobachtung sind", ergänzte die Behördenleiterin.

Unter anderem war die Polizei mit der "mobilen Wache" vor Ort, sodass Bürgerinnen und Bürger direkt Kontakt mit der Polizei aufnehmen konnten. Auch Expertinnen und Experten für Kriminalprävention boten am Einsatztag im Einkaufszentrum "Marler Stern" ihre Beratung an.

Die Polizei war von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Einsatz. Die Kontrollen wurden von den Bürgerinnen und Bürgern gut aufgenommen- insbesondere am Creiler Platz trafen die Beamten auf viel Zuspruch. Insgesamt wurden 22 Bürgergespräche geführt. Die Polizei kontrollierte 28 Fahrzeuge und deren Fahrerinnen und Fahrer, aber auch sieben einzeln auftretende Personen wurden überprüft.

Gegen einen Fahrzeugführer wurde eine Strafanzeige gefertigt, da er ohne gültige Fahrerlaubnis fuhr und sein mitgeführtes Fahrzeug keinen erforderlichen Versicherungsschutz aufwies. Das hatte auch Folgen für den Fahrzeughalter: Er ist verantwortlich für die Instandhaltung des Fahrzeuges und somit auch für einen gültigen Versicherungsschutz. Die Nichteinhaltung seiner Pflicht ist ebenfalls strafbar, so dass auch gegen ihn eine Strafanzeige gefertigt wurde.

   Weiterhin wurden folgende Verstöße geahndet:
  - 23 Verwarnungsgelder bzw. schriftliche Verwarnungen und eine
    Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Geschwindigkeitsverstößen
  - eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der Nutzung eines
    Mobiltelefons sowie
  - drei weitere Verwarnungsgelder wegen sonstiger Verstöße

Ein Großteil der Verkehrsteilnehmenden, die mit Geschwindigkeitsüberschreitungen auffielen, sind nicht der Raser- und illegalen Tuningszene zuzurechnen. Positiv ist hervorzuheben, dass trotz des Einsatzes von Zivilkräften der Polizei keine Verstöße wegen des Handels mit Betäubungsmitteln oder Taschendiebstähle registriert wurden.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110