Mehrere Bürger haben die Kreisverwaltung darüber informiert, von dem angeblichen Mitarbeiter dazu aufgefordert worden zu sein, eine offene Forderung umgehend zu begleichen.
Der Kreis Soest hat keine Verbindung zu diesen Personen und warnt eindringlich davor, den Forderungen des oder der Anruferin nachzukommen. Die Kreisverwaltung wird in dieser Angelegenheit die Polizei einschalten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei Verdachtsfällen direkt im Sachgebiet Kreiskasse und Vollstreckung des Kreises Soest nachzufragen, ob es sich tatsächlich um einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin (mit dem entsprechenden Namen) des Amtes handelt. Die Telefonnummer lautet 02921/30-3157. Im Zweifel sollte über die 110 die Polizei informiert werden.