Das betrifft nicht zuletzt den Straßenverkehr.
Alkohol und Fahrrad oder E-Scooter – eine oft unterschätzte Gefahr: Viele Menschen glauben, dass das Fahrrad oder der E-Scooter eine sichere Alternative zum Auto sind, wenn Alkohol im Spiel ist. Doch auch auf dem Rad oder E-Scooter kann Alkoholkonsum zu gefährlichen Situationen führen – für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende. Bereits geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen das Gleichgewicht, die Reaktionsfähigkeit und das Einschätzungsvermögen.
Promillegrenzen: Auch für das Fahrradfahren oder die Nutzung von E-Scootern gelten gesetzliche Alkoholgrenzwerte. Ab 0,3 Promille kann bereits eine Strafbarkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten wie unsicheres Fahren, Verkehrsverstöße oder das Verursachen eines Unfalls. Dieser Wert gilt für Fahrradfahrende gleichermaßen wie für Nutzende von E-Scootern. Ab 1,6 Promille gilt man als Fahrradfahrender absolut fahruntüchtig – unabhängig vom Fahrverhalten. In diesem Fall drohen eine Strafanzeige, drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Bei E-Scootern gelten sogar die gleichen Werte wie beim Autofahren: Hier gilt man bereits ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig.
Trunkenheitsfahrt hat Folgen
Besonders für Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis kann eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad oder E-Scooter schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich des Entzugs der Fahrerlaubnis.
Die Polizei im Kreis Borken wendet sich daher mit folgenden Botschaften an die Verkehrsteilnehmenden: „Wir möchten nicht den Zeigefinger erheben, sondern Sie für die Risiken sensibilisieren. Genießen Sie den Feiertag, aber treffen Sie verantwortungsvolle Entscheidungen:
- Planen Sie Ihre Heimfahrt: Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder organisieren Sie einen Fahrdienst.
- Bleiben Sie nüchtern, wenn Sie Rad oder E-Scooter fahren: Auch auf kurzen Strecken kann Alkohol gefährlich werden.
- Informieren Sie sich: Sprechen Sie mit Freunden und Familie über die Risiken des Alkoholkonsums im Straßenverkehr.“
Präsenz stärkt Sicherheitsgefühl
Das Thema Sicherheit spielt aber neben dem Straßenverkehr am Feiertag 1. Mai auch in anderer Hinsicht eine Rolle. Denn wo viele Menschen unterwegs sind, draußen feiern und Alkohol im Spiel ist, sind Spannungen leider nicht auszuschließen. Die Polizei im Kreis Borken hat ihre Einsatzplanung darauf abgestimmt. Sie will an möglichst vielen Orten Präsenz zeigen und so das Sicherheitsgefühl stärken. Wo die Beamtinnen und Beamten Verstöße feststellen, werden sie diese konsequent ahnden.
Ein Aspekt dabei: Messer gehören zuhause in die Schublade und nicht in die Hosentasche – auch und gerade, wenn fröhlich gefeiert wird. Zur Erinnerung: Mit der Neuregelung des Waffengesetzes im vergangenen Jahr ist es ohnehin verboten, Waffen und Messer bei öffentlichen Veranstaltungen mitzuführen.
Messer nicht mitführen
Grundsätzlich gilt: Ein Messer bietet keinen Schutz, sondern erhöht eher das Risiko, dass der Besitzer sich und andere im Fall eines Konflikts in akute Gefahr bringt. Die Kreispolizeibehörde Borken will aktiv dazu beitragen, das Entstehen solcher Situationen schon im Ansatz zu verhindern. Die Verantwortlichen appellieren deshalb, grundsätzlich auf das Mitführen eines Messers zu verzichten: „Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass der 1. Mai ein sicherer und fröhlicher Tag für alle wird.“ (pl/to)