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Home Office jetzt auch bei der Polizei
Minister Reul: „Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, müssen wir bei der Arbeitsorganisation flexibler werden.“
PLZ
40217
Ministerium des Innern NRW
IM NRW

Die nordrhein-westfälische Polizei wird als Arbeitgeber immer attraktiver: Ab Anfang 2019 können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Polizei ihre Büroarbeit grundsätzlich auch von Zuhause aus erledigen. Ein entsprechender Telearbeits-Erlass wurde heute vom Innenministerium an die Polizeibehörden im Land verschickt. Mit der von Innenminister Herbert Reul gestarteten Initiative soll die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege weiter verbessert werden. Minister Reul: „Das Thema Work-Life-Balance wird für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wichtiger. Um auch in Zukunft als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, müssen wir bei der Arbeitsorganisation auch als Polizei flexibler werden. Da darf es keine Denkverbote geben.“

Der Polizei-Hauptpersonalrat (PHPR), Personalvertretung der rund 50.000 Polizeibeschäftigten im Land, hat dem Grundsatzerlass zugestimmt. PHPR-Vorsitzender Rainer Peltz: „Der Ausbau der Telearbeit ist uns seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Wir freuen uns, dass wir mit diesem Erlass jetzt einen riesen Schritt nach vorne kommen. Das ist für die NRW-Polizei ein echter Paradigmenwechsel.“

In einem ersten Schritt werden für das Projekt 1.000 Telearbeits-PCs zur Verfügung gestellt. Mit diesen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann auch von Zuhause Zugriff auf die IT-Infrastruktur der Polizei und können einen Teil ihrer Arbeitszeit von dort aus arbeiten. Die Daten bleiben dabei auf dem dienstlichen Computer im Büro und werden auf dem Telearbeits-Rechner lediglich „gespiegelt“. Damit bleibt die Sicherheit der Daten gewährleistet. Die Technik entspricht den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Grundsätzlich soll möglichst vielen Beschäftigten der NRW-Polizei die Telearbeit ermöglicht werden. Besonders bieten sich dabei die Bereiche Bearbeitung von Strafanzeigen und Ermittlungsakten, Buchhaltung, Personalverwaltung und Logistik an. Ausgenommen bleiben - neben dem Streifendienst - besonders sicherheitsrelevante Tätigkeiten.

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