Ein 38-jähriger Kleintransporterfahrer fiel am Freitag (23.Mai) im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle auf der L539 in Biggen auf.
Beamte des Verkehrsdienstes hatten kurz nach 12 Uhr mit dem Lasermessgerät eine Geschwindigkeit von 121 Km/h festgestellt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 Km/h also ein triftiger Grund, um den Fahrer anzuhalten.
Hierbei stellten die Beamten im Rahmen der Kontrolle fest, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht der einzig vorwerfbare Verstoß war. Da der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, wird er sich in naher Zukunft auch wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ in einem Strafverfahren verantworten müssen.