Bei der Überprüfung des Kleinkraftrads stellte sich heraus, dass es sich um ein gedrosseltes Fahrzeug handelt. Der 23-jährige Fahrer hatte jedoch die Drosselung deaktiviert. Somit benötigte der Ostbeveraner einen entsprechenden Führerschein, den er nicht besitzt. Außerdem stand der 23-Jährige unter Cannabiseinfluss. Die Beamten ließen dem Mann eine Blutprobe entnehmen, untersagten ihm die weitere Fahrt mit dem Mofa und leiteten Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.
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Ahlen. Gedrosseltes Kleinkraftrad war zu schnell und Fahrer stand unter Cannabiseinfluss
PLZ
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