Bei einem Verkehrsunfall am Mittwochnachmittag (3. September) in Bedburg ist ein Junge (8) durch eine E-Scooterfahrerin (12) leicht verletzt worden. Zeugen leisteten Erste Hilfe bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.
Laut ersten Erkenntnissen soll die E-Scooterfahrerin gegen 15.45 Uhr auf dem Gehweg der Lindenstraße in Fahrt Graf-Salm-Straße gefahren sein. Vor der Hausnummer 51 soll es dann zum frontalen Zusammenstoß mit dem Kind gekommen sein. Zeugen berichteten, dass der Junge etwa zwei Meter weit nach hinten geschleudert worden sei. Hierbei zog er sich leichte Verletzungen zu. Rettungskräfte versorgten das Kind vor Ort.
Beim Eintreffen der alarmierten Polizisten waren bereits alle Erziehungsberechtigten anwesend. Die Beamten dokumentierten die Spuren des Unfalls, hielten die Zeugenaussagen fest und fertigten eine Verkehrsunfallanzeige.
Wichtige Informationen der Polizei zur Nutzung von E-Scootern:
- Das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern ist 14 Jahre.
- E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht.
- Die Nutzung eines E-Scooters zu zweit ist nicht erlaubt.
- Für E-Scooterfahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
- E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden.
- Das Tragen von Helmen wird empfohlen. Eine Helmpflicht besteht nicht.