Als ein 54-Jähriger mit seinem Auto aus einer Grundstückseinfahrt über den Gehweg hinweg in die Straße einfahren wollte, kam es zum Zusammenstoß. Der Junge wurde leicht verletzt. Es entstand insgesamt ein geschätzter Sachschaden im unteren vierstelligen Eurobereich. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für das Führen eines E-Scooters eine Altersbeschränkung gibt. In Deutschland dürfen solche E-Scooter erst ab 14 Jahren geführt werden.
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11-Jähriger nach Unfall mit seinem E-Scooter leicht verletzt
PLZ
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