LKA Teaser Evaluation Videobeobachtung

Evaluation Polizeiliche Videobeobachtung
Im §15a PolG NRW ist die Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel geregelt. Gemäß Abs. 5 ist die Vorschrift zu evaluieren.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110