Am 26.07.2024 wurde gegen 15:00 Uhr, in Alsdorf-Kellersberg ein Wohnungseinbruch verübt. Der Tatverdächtige wurde bei der Tatausführung durch eine Überwachungskamera aufgenommen.
Am 28.07.2024 sah die Geschädigte den Tatverdächtigen in der gleichen Ortslage. Er trug noch die gleiche Bekleidung wie am Tattag. Trotz sofortiger Verständigung der Polizei gelang es dem Tatverdächtigen kurz vor deren Eintreffen in ein angrenzendes kleines Waldstück zu flüchten.
Im Waldgebiet konnte nur der von ihm getragene Rucksack / Arbeitstasche aufgefunden werden. Es kann angenommen werden, dass sämtliche Gegenstände aus einer, oder mehreren, Straftat(en) stammt/stammen. Auf einigen Werkzeugen sind Initialen bzw. Spitznamen geschrieben.
- "Keli" und "RB" auf einer Flex der Marke Bosch
- "Kristi" "K M" auf einem Akku DeWalt 18V 5.0 AH.
Wer kann das Diebesgut einer Straftat zuordnen?