Jedes Jahr im März das gleiche Bild: Der Polizei fallen zu dieser Zeit wieder Zweiräder ohne gültige Versicherungskennzeichen auf. Fahren die einen absichtlich mit den alten Versicherungskennzeichen weiter, oder "aktualisieren" selbst die Farbe ihrer Kennzeichen, so vergessen viele Fahrzeughalter schlichtweg, sich Ende Februar ein neues Kennzeichen bei ihrer Versicherung zu besorgen.
Die Polizei nimmt diese Fälle zum Anlass, Zweiradfahrer auf das Ablaufen ihres Versicherungsschutzes zum 28. Februar hinzuweisen. Wer sich noch kein neues Versicherungskennzeichen besorgt hat, sollte dies umgehend tun.
Denn sonst macht man sich eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Als Folge ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich. Darüber hinaus wären die Fahrzeugführer im Falle eines Unfalls nicht versichert und müssten einen entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Ein Versicherungskennzeichen als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Mofas, Mopeds oder Rollers Pflicht, wenn sie ein Motorvolumen von maximal 50 Kubikzentimeter besitzen und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer nicht überschreiten. Das Kennzeichen ist für maximal ein Jahr gültig und mit Stichtag 1. März zu erneuern. Die Schriftfarbe auf den Kennzeichen wechselt von Jahr zu Jahr. Daher fallen der Polizei Verstöße gegen die Versicherungspflicht auch schnell auf. Die neuen, seit 1. März 2017 gültigen Nummernschilder tragen die Farbe Schwarz und lösen die bis dato gültigen grünen Kennzeichen ab.