Mit Blick auf die stetig wachsenden Herausforderungen an Staatsanwaltschaft und Polizei ist der sachgerechte Umgang mit den knapper werdenden Strafverfolgungsressourcen umso bedeutungsvoller.
Gemeinsames Ziel beider Behörden ist, eine effektive und effiziente Strafverfolgung sicher zu stellen. Um erkannte Problembereiche zu minimieren und so ein konfliktarmes und zielorientiertes Arbeiten zu ermöglichen, wurde nun eine gemeinsame Zusammenarbeitsvereinbarung erarbeitet.
Mit der Verbindlichkeit der Vereinbarung basiert die Qualität kriminalpolizeilicher und staatsanwaltlicher Sachbearbeitung auf einem festen Fundament und wird dadurch auch in Zukunft weiter gefördert.
Am Mittwoch, 14.12.2016 unterzeichneten Vertreter beider Behörden die Vereinbarung zur Verbesserung der Qualität und Effizienz von Ermittlungen.
Daneben stellt dies eine „lebende" Vereinbarung dar, die es ermöglicht, bei erkannten Defiziten schnell, flexibel und nachhaltig zu reagieren.