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Videobeobachtung
Verständigung über geplantes Polizeigesetz in NRW
Innenminister Herbert Reul: Aktuelle Terrorbedrohung erfordert kluges und zeitgemäßes Update des Polizeigesetzes. Das neue Gesetz soll nun im Dezember vom Landtag verabschiedet werden.
IM NRW

Die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen hat sich auf Änderungen im geplanten neuen Polizeigesetz geeinigt. Der umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr" als Rechtsgrundlage für erweiterte Polizeibefugnisse bereits im Vorfeld von möglichen Straftaten ist nun im Entwurf gestrichen. Die Höchstdauer des Polizeigewahrsams wird verkürzt. 

„Wir haben die Bedenken und Argumente ernst genommen", sagte Innenminister Reul. „Was bringt das beste Gesetz, wenn es am Verfassungsgericht scheitert?" Der korrigierte Entwurf begrenze „das verfassungsrechtliche Risiko auf ein Minimum". Ziel bleibe es, der Polizei in Zeiten terroristischer Gefahren die notwendigen Befugnisse an die Hand zu geben. „Wir brauchen dafür ein zeitgemäßes Update."

Ursprünglich sollte das Sicherheitspaket mit den verschärften Anti-Terrormaßnahmen für NRW schon im Sommer durch den Landtag gehen. Experten hatten jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Maßnahmen geäußert. 

Telekommunikationsüberwachung

Im Zentrum des „Sicherheitspakets I" stehen Anti-Terror-Vorschriften. Einer der Kernpunkte der geplanten Novelle des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes ist die längst überfällige Einführung der Telekommunikationsüberwachung. So sieht der Entwurf des Innenministeriums vor, dass in Nordrhein-Westfalen künftig neben der einfachen Telekommunikationsüberwachung auch die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung möglich sein soll. „Die NRW-Polizei kann damit künftig auch auf verschlüsselte digitale Inhalte zugreifen, zum Beispiel in sogenannten Messengerdiensten", erläuterte der Minister. Von Ermittlern wird das seit langem gefordert. In vielen anderen Bundesländern sind vergleichbare gesetzliche Regelungen bereits seit Längerem Standard. „Ein wehrhafter Rechtsstaat kann Plattformen, die von Terroristen missbraucht werden, doch nicht dauerhaft dem Zugriff der Sicherheitsbehörden entziehen", so Reul. „Wenn Terroristen ihre Anschläge längst per WhatsApp planen, können wir uns kein Polizeigesetz aus dem Wählscheiben-Zeitalter leisten."

Unterbringungsgewahrsam

Erweitert werden sollen zudem die Möglichkeiten, Gefährder vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen. „Wenn wir eine Person haben, von der wir wissen, dass sie sehr gefährlich ist, dann müssen wir sie schnell von der Straße bekommen", sagte der nordrhein-westfälische Innenminister. Der Gesetzentwurf sieht deshalb Ausnahmen vor, die es ermöglichen, den sogenannten Unterbindungsgewahrsam bis zu zwei Wochen zu verlängern mit einer Verlängerungsoption für weitere 14 Tage. Bisher können Gefährder in Nordrhein-Westfalen nur maximal 48 Stunden in Gewahrsam genommen werden.

Elektronische Fussfessel

Um den Bewegungsradius und die Kommunikation von terroristischen Gefährdern wirksam einzuschränken, soll es Aufenthalts- und Kontaktverbote geben. Zudem soll der Aufenthalt terroristischer Gefährder künftig auch mit Hilfe von elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das seien Maßnahmen, durch die auch die Polizei entlastet wird: „Denn diese Personen müssen sonst zum Beispiel abgehört und observiert werden. Das ist natürlich sehr personalintensiv." So erfordert die lückenlose Überwachung und Observation einer Person rund um die Uhr mehr als 30 Beamte.

Videobobachtung

Außer auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung soll das neue „Sicherheitspaket I" auch für wichtige Weichenstellungen für die Bekämpfung von Alltagskriminalität sorgen: „Angsträume in unseren Städten beinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Menschen besonders stark", erklärte der Minister. Deshalb soll die Videobeobachtung ausgeweitet werden. „Gegen Diebesbanden und Drogendealer in unseren Innenstädten hilft nicht Bürokratie, sondern die flexible und passgenaue Lösung vor Ort", unterstrich Reul.

Mit der Strategischen Fahndung soll ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. „Wenn die polizeiliche Erfahrung es gebietet, an bestimmten Stellen besonders genau hinzusehen und mehr zu kontrollieren, dann sollten wir unseren Beamtinnen und Beamten rechtsstaatliche und rechtssichere Handlungsgrundlagen verschaffen, um genau das zu tun", erläuterte der Innenminister. Reul verwies zudem darauf, dass verdachtsunabhängige Kontrollen in anderen Bundesländern längst üblich seien. „Nordrhein-Westfalen ist da auf der Deutschlandkarte bis heute leider ein blinder Fleck", so Reul. „Gerade für reisende Täter - zum Beispiel Einbrecherbanden -, die über die Grenze einsickern und wieder ausreisen, brauchen wir die Strategische Fahndung dringend", forderte Reul. „Wir haben trotzdem genau darauf geachtet, dass unsere nordrhein-westfälische Regelung allen europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht." Daher sei für die Fahndung stets ein polizeilicher Anlass erforderlich.

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