Kommunale Kriminalprävention und Stadtplanung bilden ein Begriffspaar, das lange in der Fachliteratur kaum wahrzunehmen war. Steigende Kriminalität und besonders Kriminalitätsfurcht tragen dazu bei, dass bei der Suche nach Präventionsmöglichkeiten die räumliche Gestaltung unseres Umfeldes als ein Faktor unter vielen an Bedeutung gewinnt.
Das Phänomen der Kriminalitätsfurcht und der so genannten „Angsträume“ wird von der bebauten Umgebung stark beeinflusst.
Der Maßnahmenkatalog zur Vermeidung oder weitgehenden Beseitigung von Angsträumen ist vielfältig. Er reicht von der guten nächtlichen Beleuchtung über baugestaltete Maßnahmen für Einfahrten, Zugänge und Wegführung bis zu wohnungsnahen, dezentralisierten Versorgungseinrichtungen und dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.
Zum anderen wird inzwischen auch gesehen, dass Stadtplanung - und dabei insbesondere Städtebau einschließlich Architektur und Wohnungswesen - Kriminalität zwar nicht unmittelbar verursacht, aber eine Mitverantwortung an der Förderung oder an der Verhinderung vor allem auch von Gewaltproblemen hat.
Immer wieder taucht die Frage auf, in welchen Maße die Gestaltung unserer Umwelt auf die Kriminalitätsentwicklung in unseren Städten Einfluss nimmt. Gemeint ist hier die Gestaltung unseres gesamten Lebensraumes, also alle Orte, an denen sich Menschen aufhalten. Dies zeigt den großen Wirkungskreis der „Städtebaulichen Kriminalprävention“ deutlich auf.
Die Möglichkeiten der Einflussnahme beziehen sich aber nicht nur auf die architektonische Planung öffentlicher und privater Gebäude sowie öffentlicher Wege und Plätze, eine sinnvolle Planung bezieht auch die Prüfung der Standortfrage, zum Beispiel unter Berücksichtigung der gegebenen Infrastruktur einer Stadt/Gemeinde, mit ein.
Darüber hinaus ist die Dichte, die Herkunft, der Altersquerschnitt, die kulturelle Abstammung und so weiter der durch das Bauvorhaben tangierten Bevölkerung zu berücksichtigen. Es geht eben nicht darum, dass zum Beispiel ein neues Gebäude „nur schön aussieht“ oder ein öffentlicher Platz „auf dem ersten Blick attraktiv erscheint“.
Als Negativbeispiel sind die Wohnsilos der 60er und 70er Jahre zu nennen. Die Monofunktionalität und Verödung unserer Innenstädte führte zur vermehrten Abwanderung der Wohnbevölkerung in Stadtrandsiedlungen. Mit diesem Prozess ging zum Beispiel eine wachsende Zahl von Raubüberfällen, Einbruchsdelikten und Vandalismus einher. Ein Gefühl von Unsicherheit hat Teile der Bevölkerung erfasst.
Mit der Städtebaulichen Kriminalprävention werden verantwortlichen Stadtplanern und Architekten der Kommunen und der freien Wirtschaft Empfehlungen und Vorschläge der Polizei zu kriminalitätsmindernden Maßnahmen unterbreitet.
In Runderlassen hat das Innenministerium NRW (SMBL.NW. 20510) sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Stadtentwicklung, Kultur und Sport NRW (IA 3 - 16.21) dazu aufgefordert, dass die Kommunen und die Polizei bei der Städteplanung eng zusammenarbeiten sollen. Aus ihrer praktischen Erfahrung soll die Polizei ihre Erkenntnisse bereits bei der Planung einbringen.
Das von der Polizei angestrebte Ziel ist eine enge und frühzeitige Einbindung der „Städtebaulichen Kriminalprävention“ in die kommunale Stadtplanung.
Das Kommissariat Vorbeugung des Polizeipräsidiums Aachen widmet sich unter anderem auch diesem Aspekt der Kriminalprävention. Es bietet Ihnen seine fachkundigen Dienste an. Bitte nutzen Sie diese.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Ute Zimutta
Telefon: 0241 9577-34436
E-Mail: kk-kp-o.aachen [at] polizei.nrw.de (kk-kp-o[dot]aachen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)