Sichtbar sicher durch die dunkle Jahreszeit

Sichherheit für Radfahrer - Leuchtweste
Sichtbar sicher durch die dunkle Jahreszeit
Wichtige Regeln und Hinweise Ihrer Polizei
Gerade in der dunklen Jahreszeit sollten Sie sowohl als Fußgänger, als auch als Fahrradfahrer oder Kraftfahrzeugfahrer ganz besonders darauf achten, dass Sie von den anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden.
Ihre Polizei hat für Sie alle Tipps, wie Sie sichtbar sicher durch die dunkle Jahreszeit kommen, in einem Flyer zusammengestellt.

Fußgängerverkehr

Gerade in der dunklen Jahreszeit sollten Sie ganz besonders darauf achten, dass Sie von den anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden können.

Deshalb

  • tragen Sie immer helle Kleidung!
  • überqueren Sie die Fahrbahn immer an Ampeln oder gut beleuchteten Fußgängerüberwegen!
  • rechnen Sie immer mit Fahrfehlern oder falschem Verhalten der anderen (motorisierten) Verkehrsteilnehmer!

Kinder sollten zusätzlich reflektierende Anhänger („Blinkies“) an ihrer Kleidung befestigt haben.

Achten Sie beim Kauf von Schulranzen/Rucksäcken darauf, dass diese z.B. mit Reflexionsstreifen ausgestattet sind.

Radverkehr

Vor allem in der Dunkelheit ist eine funktionierende und vollständige Beleuchtungseinrichtung an Ihrem Fahrrad ein entscheidender Sicherheitsfaktor.

Achten Sie daher vor jedem Fahrtantritt darauf, dass sämtliche in der folgenden Grafik benannten Bestandteile vorhanden und funktionstüchtig sind:

Helle Kleidung und Reflektoren (z. B. an Armen und Beinen) erhöhen Ihre Sichtbarkeit zusätzlich und tragen erheblich zu Ihrer eigenen Sicherheit bei.

Jahreszeitenunabhängig:

Ein Helm schützt Ihren Kopf vor schweren oder gar tödlichen Verletzungen und sollte immer Teil Ihrer Fahrradbekleidung sein!



Kraftfahrzeugverkehr

Dunkelheit, Regen, Schnee und Nebel können Ihre Sicht erheblich einschränken.

Nasse und glatte Fahrbahnen, sowie Laub auf der Straße führen zu einem verlängerten Bremsweg.

Daher sollten Sie

  • die Geschwindigkeit immer den Straßenverhältnissen und Ihrem Sehvermögen anpassen!
  • vor dem Start immer die Frontscheibe reinigen. Schlieren und Schmutz behindern zusätzlich die Sicht!
  • nie direkt in die Scheinwerfer von entgegenkommenden Fahrzeugen schauen!
  • regelmäßig die Beleuchtung Ihres Kfz auf korrekte Funktionstüchtigkeit überprüfen!

Beachten Sie außerdem:

Eine witterungsangepasste Bereifung ist Pflicht! Als Winterreifen gelten u. a. solche, die mit dem „M+S“-Symbol gekennzeichnet sind!

Erkennbarkeit bei Dunkelheit

Während dunkle Kleidung nur bis ca.25 Meter Entfernung wahrgenommen wird, kann reflektierendes Material bereits in einer Entfernung von ca. 150 Metern erkannt werden:

Bei 50 km/h liegt der Anhalteweg bei ca. 28 Metern. Die Helligkeit der Kleidung kann da über Leben und Tod entscheiden!

Reflektierende Materialien sind vielleicht nicht immer „schick & modern“, sie tragen aber entscheidend zu einer besseren Erkennbarkeit bei:

Fluoreszierende Kleidung ist vor allem während der Dämmerungszeit sinnvoll.

Reflektierende Kleidung lässt Sie bei Dämmerung und Dunkelheit „hell erleuchten“.

Bedenken Sie immer:

Im Straßenverkehr ist nicht gutes Aussehen, sondern vor allem Ihre Sicherheit entscheidend!!!

Fakten aus der Statistik:

Jährlich verunglücken mehr als 100 Fußgänger auf den Straßen im Bereich der Kreispolizeibehörde Unna.

Über 50 % der schwerverletzten Fußgänger werden bei Dämmerung oder Dunkelheit Opfer eines Verkehrsunfalls!

Drei Zahlen zum Schluss:

  • 90% der notwendigen Informationen im Straßenverkehr nehmen wir über das Auge wahr! Aber…
  • 5% beträgt nur die nächtliche Sehleistung des menschlichen Auges gegenüber des Tageswertes! Und...
  • alle 13 Jahre benötigt das menschliche Auge die doppelte Lichtmenge, um gleich viel sehen zu können wie ein Zwanzigjähriger!

 

 

 

Video

Verkehrssicheres Fahrrad

0:58 min PP Aachen

Das Fahrrad mit guter Beleuchtung fit für die dunkle Jahreszeit machen Gerade die Herbst- und Wintermonate mit Regen, Nebel und Schnee erschweren die Sicht. Dabei ist Sehen und Gesehen werden das A und O im Straßenverkehr.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110