Schülerpraktikum bei der Polizei Duisburg

Personalwerber Polizei Duisburg
Schülerpraktikum bei der Polizei Duisburg
Die Polizei Duisburg führt einwöchige Schülerpraktika durch. Informationen über die Voraussetzungen und Termine für Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler erhalten Sie hier.

An einem einwöchigen (5 Tage) Schülerpraktikum kann teilnehmen, wer

  • am Polizeiberuf interessiert ist
  • nicht vorbestraft ist
  • Schülerin oder Schüler einer Duisburger Schule ist
  • Schülerin oder Schüler der Oberstufe (mindestens EF) ist
  • das Praktikum im Rahmen einer Schulveranstaltung durchführt
  • sich rechtzeitig bei den zuständigen Lehrer/ in  (Oberstufen-/ oder Praktikums-Koordinator meldet.

Leider können nur von Januar bis April, Praktika anbieten. Die Duisburger Schulen melden der Polizei Duisburg ihre Praktikumszeiträume.

Wer die Chance auf einen Praktikumsplatz haben möchte, sollte sich bereits ein Jahr vor dem Praktikum bei den Personalwerbern der Polizei Duisburg per E-Mail (personalwerbung.duisburg [at] polizei.nrw.de (personalwerbung[dot]duisburg[at]polizei[dot]nrw[dot]de)) oder telefonisch unter 0203 280 1055, anmelden. 

 

 Inhalte des Schülerpraktikums:

  • Begrüßungs- und Vorstellungsrunde im Polizeipräsidium
  • Informationen zur polizeilichen Arbeit und Organisation
  • Vorstellung unterschiedlicher Dienststellen (Einsatzleitstelle, Polizeigewahrsam, Wasserschutzpolizei, Erkennungsdienst, etc.)
  • Besuch des Landesamtes für Aus-, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW in Selm       
  • Vorstellung des Trainings für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter (Unfallaufnahme, Verkehrskontrolle, Ruhestörungen, Familienstreitigkeiten, Schießausbildung, Sport, Fahr- und Sicherheitstraining, etc.)
  • zweitägige Verwendung im Wach- und Wechseldienst einer Polizeiwache bzw. bei der Kriminalpolizei.
  • Teilnahme am Unterricht der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung im Rahmen des Bachelor-Studiums.
  • Abschlussbesprechung mit anschließender Verabschiedung im Beisein der Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrer.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110