Asservate Waffen
Schießstättenrecht
Überprüfung und Betrieb von Schießstätten im Kreis Mettmann

Die Genehmigung und der Betrieb von Schießstätten im Kreis Mettmann unterliegt der Aufsicht des Waffenwesens. Im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Mettmann gibt es derzeit mehr als 40 zugelassene Schießstätten. Die Sicherheit in den betriebenen Anlagen steht im Vordergrund und soll Unfälle, Verletzungen und Unglücke im Zusammenhang mit Waffen verhindern. Deshalb werden Schießstätten und die verantwortlichen Betreiber einer strengen Kontrolle unterzogen. Die Anlagen werden regelmäßig inspiziert.

Ihr Ansprechpartner:

Ralf Hühne

Tel.: 02104 / 982-2126

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110