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Radarmessanlage
Radarmessanlagen - wie alles begann
Ursprung der modernen Geschwindigkeitsmesstechnik

Am 15. Februar 1959 begann für die Polizei NRW das „Radarzeitalter“. Statt wie bis dahin Raser mit Stoppuhr und Doppelposten zu stellen, wurden diese von nun an zunehmend mit Strahlentechnik gemessen und angehalten.

Im Mai 1985 übertrug das Innenministerium NRW dem damaligen Fernmeldedienst der Polizei die Aufgabe, eine für höhere Anforderungen geeignete Radarmessanlage auszuwählen. Die Wahl fiel damals auf die mobile Multanova 6F Verkehrsradaranlage der Firma Zellweger in der erstmals eine Kleinbildfilmkamera mit einer Verschlusszeit von einer tausendstel Sekunde Verwendung fand. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig und Berlin (PTB) erlaubte u. a. aufgrund dieser Kamera amtliche Geschwindigkeitsmessungen bis zu 250 km pro Stunde, anstatt wie zuvor nur bis 150 km pro Stunde. Mit der Multanova 6F wurde auch die Frontalfotografie mit Rotblitz zur Fahrererkennung eingeführt. Die Polizei in NRW hatte von da an die Möglichkeit, aufgrund eines Fotos Schnellfahrer zu belangen, ohne jeden Temposünder direkt anhalten zu müssen. Geblitzt wird rot, da dies die Autofahrer am wenigsten blendet.

Auch heute noch gefragt

Wegen ihrer geringen Größe wird die Multanova 6F auch heute noch genutzt. Sie wird verdeckt in Fahrzeugen eingebaut oder auf einem Stativ im Freien eingesetzt. Durch die starke Bündelung der Radarstrahlung reicht eine geringe Sendeleistung von lediglich 0,5 Milliwatt. Hierdurch und durch die hohe Frequenz von 34,3 Gigahertz ist die Radaranlage zudem für Radarwarngeräte sehr schwer und wenn, dann meist nur „zu spät“ erkennbar. Inzwischen sind die meisten Multanova 6F in NRW, wie oben abgebildet, mit digitalen Kameras zur Beweisdokumentation modernisiert worden.

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